Freckenfeld Grundsteuer B wird angehoben

Im Gegensatz zur Grundsteuer B bleibt die Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke konstant.
Im Gegensatz zur Grundsteuer B bleibt die Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke konstant.

Auch die Ortsgemeinde Freckenfeld musste jetzt den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhen. Und zwar von bisher 400 Prozent auf nunmehr 465 Prozent. Unverändert bleiben die Sätze von 365 Prozent für die Grundsteuer A und 400 Prozent bei der Gewerbesteuer. Damit folgte der Ortsgemeinderat Freckenfeld ebenso wie die Gremien der Nachbargemeinden den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz, das diese Nivellierungssätze empfohlen hatte. Ansonsten hätte die Gemeinde künftig keine Fördermittel vom Land mehr erhalten. Der erste Nachtragshaushaltsplan, den der Rat einstimmig beschlossen hat, sieht für dieses Jahr noch keine Kreditaufnahme vor. Für das Projekt Neubau einer Mehrzweckhalle wurden weitere Planungskosten bereitgestellt.

x