Kreis Germersheim Grund für Schlägerei vergessen

Drei junge Männer brutal krankenhausreif geschlagen – das war am 12. August 2012 das Ende eines Abends auf dem Parkplatz des Restaurants „Goldfisch“. Zum zweiten Mal saßen sich die Kontrahenten nun im Amtsgericht Germersheim gegenüber: Zwei 29-Jährige aus Lingenfeld und Rülzheim auf der Anklagebank und zwei 30- und 24-Jährige als Nebenkläger.

Mit Hilfe ihrer Anwälte trafen die vier erfolgreich berufstätigen jungen Männer im Gerichtssaal eine sehr erwachsene Entscheidung. Denn sie stimmten dem Vorschlag der Amtsrichterin zu, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Voraussetzung für diese in der Fachsprache als „Deal“ bezeichnete Absprache ist, dass alle Prozessbeteiligten damit einverstanden sind. Keine Einwände hatte die Staatsanwaltschaft. Es dauerte jedoch eine gefühlte halbe Stunde Überzeugungskraft der Verteidiger, bis die Angeklagten ihre Schuld einsehen konnten. Diese Einsicht werden sie mit Schmerzensgeld für die Opfer beweisen. Die Nebenkläger waren einverstanden mit 3000 Euro für den 30-Jährigen, der einen Schädelbruch erlitt und zehn Prozent Gehörverlust davontrug. Wegen einer Gehirnerschütterung und Zahnverlust wurde der 24-Jährige behandelt und bekommt nun 1500 Euro Schmerzensgeld. Der Hauptgrund dafür, dass diese Akte ohne nochmalige umfangreiche Beweisaufnahme geschlossen wurde: Keiner der Beteiligten wusste mehr, warum es überhaupt zu der Prügelei gekommen war. Außer an Kleinigkeiten wie „er hat nicht gegrüßt“ und „sie haben so geguckt“, konnten sich die vier Männer auf beide Seiten an nichts weiter erinnern. Zudem hatten auch alle Beteiligten bei der Schlägerei mehr oder weniger kräftig zugelangt. Um sie wegen Körperverletzung verurteilen zu können, müsste das Gericht aber erst noch klären, wer welchen Schlag geführt hat. Keine einfache Sache fast zwei Jahre nach der Tat, bei der auch allerhand Alkohol im Spiel war. Eine weitere Besonderheit: Es kommt nicht so oft vor, dass der falsche Mann auf der Anklagebank sitzt. Bei der Hauptverhandlung im Januar war es so, und ein 30-Jähriger aus Karlsruhe wurde deshalb kurz darauf freigesprochen. Wegen des roten T-Shirts, das beide Männer trugen, war er mit dem 29-Jährigen aus Rülzheim verwechselt worden, der an der Tat beteiligt war. Gegen einen 31-Jährigen aus Sondernheim war das Verfahren schon im Januar eingestellt worden. Er hatte bei der Prügelei auf dem Parkplatz ebenfalls eine erhebliche Verletzung erlitten. (mldh)

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