Freisbach Gemeinde kann ein Hektar Bauflächen ausweisen

Die Gemeinde Freisbach kann die Wohnflächen ausweisen, muss aber nicht.
Die Gemeinde Freisbach kann die Wohnflächen ausweisen, muss aber nicht.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 für Freisbach ist Thema im Ortsgemeinderat, dessen Sitzung am Donnerstagabend, 20. Mai, als Videokonferenz stattfinden wird.

Der Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden Gesamtfortschreibung des FNP mit dem Zieljahr 2035 wurde bereits 2014 vom Verbandsgemeinderat Lingenfeld gefasst. Dann folgten laut Sitzungsvorlage Grundlagenermittlungen und Bestandserhebungen. So seien in dem fast 7000 Hektar großen Verbandsgemeindegebiet unter anderem in allen sechs Dörfern Baulücken und innerörtliche Freiflächen bilanziert worden. Dies habe als Grundlage für den Nachweis des Wohnbauflächen-Bedarfs gedient. Infolgedessen kann die Gemeinde 1,1 Hektar Wohnbauflächen ausweisen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der nun vorliegende Entwurf der Gesamtfortschreibung des FNP enthalte etwa 150 Änderungen der Flächendarstellung sowie eine komplett überarbeitete Landschaftsplanung mit Einzelhandels- und Entwicklungskonzept. Zusätzliche umfangreiche naturschutzfachliche Untersuchungen seien im vergangenen Jahr zudem für den Ruhe-Forst angestellt worden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt geht es darum, dass der einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar (ERP) geändert wurde. (Alle Dokumente sind im Internet unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung noch bis 15. Juni abrufbar.) Allerdings wird laut Sitzungsvorlage im Umweltbericht zur ersten Änderung des Regionalplans festgehalten, dass die vorgesehene Gebietsänderung mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden ist. Der Änderungsbereich sei daher unter Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nur bedingt geeignet.

Info

Sitzung des Ortsgemeinderats Freisbach, Donnerstag, 20. Mai, 19.30 Uhr, als Videokonferenz (Zugang über www.zoom.us, Meeting-ID: 913 1018 3180 und Kenncode: 310959). Die Sitzung kann auch im Rathaus über einen Monitor verfolgt werden. Es bestehen gegebenenfalls Zutrittsbeschränkungen, eine generelle Maskenpflicht und eine Kontakterfassungspflicht für Zuhörer. Weitere Themen sind unter anderem: Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sowie Erstellung des neuen Forsteinrichtungswerkes 2021 durch das Landesforsten.

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