Kreis Germersheim Frau mit Pistole bedroht und geschlagen

Ein jahrelanges Beziehungsdrama im südlichen Kreis Germersheim endete am Mittwoch vor der Schöffenkammer am Amtsgericht Landau. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen, Nötigung und Bedrohung sowie Besitz von Betäubungsmittel wurde ein 43-Jähriger aus Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Als Auflage ordnete das Gericht die längst mögliche Bewährungszeit von fünf Jahren an. Darüber hinaus muss er 500 Euro Schmerzensgeld an seine ehemalige Lebensgefährtin bezahlen. Damit es nicht wieder zu gewaltsamen Übergriffen kommt, verhängte das Gericht eine Kontaktsperre. Im Rahmen eines sogenannten Deals, bei dem sich die Prozessbeteiligten im Vorfeld über ein mögliches Strafmaß einigten, legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Bis zum Sommer 2012 steigerten sich die Gewalttaten in der gemeinsamen Wohnung im Südkreis. Bei einem Streit schlug er die Frau so heftig auf die Fliesen im Bad, dass sie eine Kopfverletzung davontrug. Wenig später schlug er sie mit einer Salatschüssel ins Gesicht. Die Frau flüchtete schließlich ins Frauenhaus und suchte sich eine neue Wohnung im Südkreis. Doch auch dorthin verfolgte sie der 43-Jährige und bedrohte sie mit einer Schusswaffe. Im Herbst 2013 zückte er ein Messer, als sie ihn in die Wohnung einließ. Wieder flüchtete die Frau vor dem gewalttätigen Lebenspartner, diesmal nach Karlsruhe. Dort und ein weiteres Mal in Grötzingen schlug er ihr mit der geballten Faust ins Gesicht. „Ein Streit mit der Ex-Freundin bei dem es zu üblen Vorkommnissen und teilweise zu Handgreiflichkeiten gekommen ist“, fasste Verteidiger Jan-Frederic Ernemann die Beziehungstat zusammen. Weil der Angeklagte gestanden hatte, wurden einige Anklagepunkte, darunter Freiheitsberaubung fallen gelassen. Die Lebensgefährtin brauchte nicht auszusagen. Für die Hauptverhandlung wurden hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Angeblich habe die Nebenklägerin Verbindungen des Angeklagten zu Rockerbanden befürchtet. Das, so teilte der Sprecher des Amtsgerichts mit, habe sich aber nicht bestätigt. (mlhd)

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