Freckenfeld Einwohnerversammlung: Bei wiederkehrenden Beiträgen wird’s emotional

An den Kosten für den Straßenausbau sollen in Freckenfeld künftig alle Grundstückseigentümer beteiligt werden.
An den Kosten für den Straßenausbau sollen in Freckenfeld künftig alle Grundstückseigentümer beteiligt werden.

Im November stand der Ortsgemeinderat von Freckenfeld vor der Beschlussfassung zur Einführung wiederkehrender Beiträge. Es gab aber viele Detailfragen, die spontan nicht beantwortet werden konnten. Auch wollte man vor Einführung die Bürger informieren. Eine kluge Entscheidung, wie sich bei der Einwohnerversammlung am Mittwoch zeigte.

Für den Ausbau von Straßen, Gehwegen oder die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurden die angrenzenden Grundstückseigentümer bisher zur Zahlung von Einmalbeiträgen herangezogen. Die Gemeinde übernahm einen Teil der Kosten, der Rest wurde umgelegt. Das führte mitunter zu enormen finanziellen Belastungen einzelner, je nach Grundstücksgröße und dem Eigentümer der Straße. Wer an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße wohnte, der musste für den Straßenausbau nichts bezahlen, nur für die Herrichtung der Bürgersteige oder der Straßenbeleuchtung.

Anwohner nicht klassifizierter Straßen wurden auch beim Straßenausbau zur Kasse gebeten, was oft als ungerecht empfunden wurde. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren der „Wiederkehrenden Beiträge“ (WKB) eingeführt. Freiwillig und vor mehr als zehn Jahren bereits in den Ortsgemeinden Minfeld und Winden, kürzlich auch in Steinweiler. Zwischenzeitlich hatte der Landtag von Rheinland-Pfalz die Gemeinden auch gesetzlich dazu verpflichtet, die WKB einzuführen. Die Grundsatzentscheidung hierüber fiel im Freckenfelder Rat schon 2015. Acht Jahre später stand der Ortsgemeinderat vor dem Beschluss einer Satzung zur Einführung der WKB. .

Rund 100 Bürger waren ins Bürgerhaus gekommen, um sich vorab zu informieren. Sie hatten Fragen vorbereitet und sparten auch nicht mit Kritik , teilweise wurde es emotional.

Frage der Tiefenberechnung emotional diskutiert

Andreas Baron, Sachbearbeiter für Beitragsfragen bei der Verwaltung in Kandel, stellte den Satzungsentwurf vor. Dieser sieht zunächst einen Gemeindeanteil von 38 Prozent bei allen Ausbaumaßnahmen vor. Die restlichen Kosten würden dann umgelegt, und zwar auf alle Grundstückseigentümer, unabhängig davon, wo sie wohnen und ob ihre Straße von der jeweiligen Maßnahme betroffen ist. Wie nicht anders zu erwarten, gab es besonders kritische Stimmen von Bürgern, die an der Hauptstraße (Landesstraße) und der Wattstraße (Kreisstraße) wohnen. Diese mussten bisher nichts bezahlen, wenn die Straßen ausgebaut wurden, für die Herrichtung der Gehwege aber schon.

Einige fanden es ungerecht, dass sie die ganzen Lasten des Durchgangsverkehrs (Gefahren, Lärm, Gestank, verdreckte Fassaden) ertragen müssen und dann noch finanziell beim Ausbau von Straßen in Neubaugebieten herangezogen werden. „Alle fahren durch die Hauptstraße“, sagte einer, „und die Nebenstraßen werden nur durch die Anlieger genutzt.“

Auch die Frage der Tiefenbegrenzung wurde emotional diskutiert. Lange Grundstücke, wie sie in der Hauptstraße die Regel seien, werden nur bis zu einer Tiefe von 40 Metern bei der Berechnung herangezogen. Dort, wo früher Scheunen standen, wurden zwischenzeitlich häufig Wohnhäuser errichtet. In diesen Fällen wird das Grundstück bis zum Ende der Bebauung berechnet. Wissen wollten Teilnehmer der Einwohnerversammlung auch Details zur Erfassung der Flächen und zu Veränderungen auf dem Grundstück. Daten werden erfasst, nicht nur im Grundbuch, und sie werden im Laufe der Zeit auch aktualisiert.

Sonderregelung für Annexe Welschhof

Bürgermeister Volker Poß (SPD) und Ortsbürgermeister Martin Thürwächter (CDU) boten an, viele Detailfragen im persönlichen Gespräch zu klären. Hierzu dürfe man sich gerne an Sachbearbeiter Andreas Baron wenden. Auch wolle man sich im Ortsgemeinderat nochmals mit der Satzung beschäftigen und angesprochene Fragen klären. Dazu gehört auch, dass vorgeschlagen ist, für die doch etwas weiter weg vom Dorfgebiet liegende Annexe Welschhof ein eigenes Abrechnungsgebiet zu bilden. Thürwächter mahnte dazu, nicht zu viele „rote Tücher“ zu sehen. Zum einen gebe es den Bestandsschutz für Straßen, die in den letzten 30 Jahren erst erschlossen oder ausgebaut wurden. Auch werde die Ortsgemeinde nur Schritt für Schritt ausbauen, was erforderlich ist, schon wegen des hohen Gemeindeanteils und um die Eigentümer nicht zu sehr zu belasten.

Erster Beigeordneter Martin Oswald (FWG) gab zu bedenken, dass man bei der Ausgestaltung der Gemeindesatzung nur einen kleinen Spielraum habe. Vieles sei durch den Gemeinde- und Städtebund so formuliert, weil dieser die Rechtsprechung zu Fragen der Beitragserhebung berücksichtigt habe. Immer wieder war von der Solidargemeinschaft die Rede, die für die anfallenden Kosten aufkommen müsse. Dies sei immer noch besser, als einzelne über Gebühr mit horrenden Beiträgen zu belasten. Das sei Sinn der WKB, bei denen man auch Ratenzahlungen vereinbaren könne.

Minfeld hat seit 2010 wiederkehrende Beiträge

Zur Orientierung: In der Nachbargemeinde Minfeld, die seit 2010 schon WKBs erhebt und in deren Satzung ein Gemeindeanteil von 40 Prozent festgesetzt wurde, fielen für ein Grundstück mit einer Größe von 600 Quadratmetern in den letzten Jahren Beträge zwischen 351 Euro (2014) und 35 Euro (2021) an. In manchen Jahren war auch nichts zu zahlen. Das hängt immer von den Entscheidungen des Ortsgemeinderates ab, die sich nicht nur nach dem Bedarf, sondern vor allem nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde richten dürften.

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