Scheibenhardt
Bienwald-Radweg: Etappensieg für Bürgerinitiative
Schon die Planung des 10,6 Kilometer langen Radwegs entlang der L 545 von Scheibenhardt nach Steinfeld dauerte über 20 Jahre. Jetzt wird seit 2 Jahren vor Gericht um die Pläne gestritten, ein Ende ist nicht absehbar. Geklagt hat die BI Bienwald, weil es eine ihrer Meinung weitaus bessere Alternative gibt: Ein Radweg auf bereits existierenden Forstwegen im Bienwald – eine Auffassung, die andere Umweltverbände teilen. Gegen diese Alternative sprechen aus Sicht der Landesregierung zwei Gründe:
– In Diskussionen bereits vor dem Jahr 2000 habe die Forstverwaltung nicht in der Lage gesehen, die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht eines auch auf Forstwegen geführten Radwegs zu übernehmen.
– Bereits vor dem Planungsbeginn 2007 herrschte Konsens unter den Beteiligten, dass eine Trasse entlang der Landesstraße naturschutzfachlich als günstiger einzustufen sei als die Nutzung von Waldwegen, die durch bisher von Menschen wenig aufgesuchte Bereiche im Bienwald führen.
Im Nebel der Geschichte
Warum damals die Dinge so gesehen wurden – das kann die Landesregierung aber nicht mehr begründen. Schon im Erläuterungsbericht zur Planfeststellung aus dem Dezember 2011 verschwinden die genauen Gründe im Nebel der Geschichte. Dort heißt es lapidar und pauschal: „In den 90-iger Jahren wurde bereits eine Linienführung über bestehende Forstwege parallel zur Landesstraße Nr. 545 aus forstwirtschaftlichen sowie landespflegerischen Gründen verworfen.“ 2002 sei dann eine Studie zum Ergebnis gekommen, dass einem Radweg parallel zur L 545 naturschutzfachlich „am wenigsten entgegensteht“.
Zweifel gibt es auch an der Notwendigkeit des Radwegs. Gebaut werden soll er, weil am Wochenende dort viele Radfahrer unterwegs sind, die sich die schmale Straße dann mit dem Ausflugsverkehr teilen müssen. Allerdings – so ergaben RHEINPFALZ-Recherchen – sind auf der L 545 weitaus weniger Autos unterwegs als die Planer annehmen.
Die Verkehrsstärke belaufe sich auf „etwa 1295“ Autos in 24 Stunden, an Wochenenden deutlich mehr, heißt es im Planfeststellungsbeschluss. Die Verkehrsstärkenkarte des Landesbetriebs Mobilität weist aber für die L 545 im fraglichen Bereich nur 471 Autos aus.
Bisher kaum Unfälle mit Radfahrern
Hinzu kommt, dass auf der Strecke kaum Radfahrer verunglücken. Seit 2013 verletzten sich dort zwar mehrere Radler: Die meisten aber ohne Beteiligung Dritter aufgrund eigener Fahrfehler oder nach Kontakt mit einem anderen Fahrrad. Bei einem Unfall mit einem Auto wurde nur ein Radler leicht verletzt – ein Umstand, der den Planern bewusst sein dürfte. Schon 2016 schrieb Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Martin Brandl (CDU), dass „nach den dem Landesbetrieb Mobilität vorliegenden Informationen ein Großteil der Radfahrer die Wald- und Wirtschaftswege im Bienwald (nutzt).“
Vor diesem Hintergrund fordert die BI Bienwald alternativ die Ausweisung eines Radweges durch den Wald und klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss. Damit stellte sich die Initiative auch gegen alle Anliegergemeinden, die auf den unverzüglichen Bau des Radwegs drängten.
Landesgericht: Klage nicht zulässig
Aber die Klage sei nicht zulässig, dem Verein fehle die Klagebefugnis, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Koblenz) im Sommer 2021. Der Grund: Der Verein sei vom Mainzer Umweltministerium erst knapp drei Wochen nach Ablauf der Klagefrist (14. Januar 2021) als klageberechtigter Umweltverband anerkannt worden (3. Februar 2021).
Der Gesetzgeber habe eine Verbandsklagebefugnis nur solchen Vereinigungen zuerkennen wollen, die sich allgemein und unabhängig von konkreten Streitfällen als „Sachwalter des Umweltschutzes“ etabliert hätten, so die Richter. Dies setzte voraus, dass sich die Vereinigung rechtzeitig dem Anerkennungsverfahren unterzogen habe. Für die für eine Klage verspätete Anerkennung sei die BI Bienwald selbst verantwortlich, argumentieren die Richter. Die Planfeststellungsbeschlüsse wurden am 20. November 2020 bekanntgemacht, die Auslegungsfrist endete am 14. Dezember 2020. Erst danach beantragte die BI Bienwald ihre Anerkennung als Umweltverband.
Bundesgericht: Zurück auf Los!
Allerdings ließen die Koblenzer Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Und dort war die BI Bienwald im Herbst erfolgreich, wie jetzt bekannt wurde. Denn nach Ansicht der höchsten Instanz muss die zur Verbandsklagebefugnis erforderliche Anerkennung erst zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung beziehungsweise gerichtlichen Entscheidung vorliegen.
Jetzt ist also wieder das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Zug. Wann es weitergeht, ist aber derzeit noch völlig offen. Die Verfahrensakten sind noch nicht wieder von Leipzig nach Koblenz zurückgelangt, so der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts: „Erst dann kann das Verfahren hier erneut erfasst und fortgeführt werden. Wann in der Sache (erneut) mündlich verhandelt und entschieden wird, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen.“
