Kreis Germersheim Bellheim: Weiterer Schritt zu Penny-Markt auf Wetzka-Gelände

Planskizze für den geplanten Penny-Markt.
Planskizze für den geplanten Penny-Markt. Plan: Büro Pröll-Miltner

Da es für das Gelände in der Zeiskamer Straße 80 in Bellheim bisher keinen Bebauungsplan gab, wurde am Donnerstag einer vom Gemeinderat beschlossen. Laut Sitzungsvorlage bezahlt ihn der Investor. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes auf dem rund 16.000 Quadratmeter großen Areal geschaffen werden. Auf dem ehemaligen Schrottplatzgelände sollen sich ein Penny-Markt mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ansiedeln und „nichtstörendes Gewerbe“. Der seit Monaten geschlossene Penny-Markt an der Hauptstraße soll verlagert werden. Wohnbebauung ist nicht zulässig, antwortete Ortsbürgermeister Paul Gärtner (FWG) Rainer Strunk (SPD). In der Bürgerfragestunde wandte ein Zuhörer ein, dass für das Gelände Wetzka ein Lärmwert von 55 Dezibel angesetzt sei; das sei der Richtwert für den Tag. Allerdings seien wegen des Lärmschutzwalls an der Zeiskamer Straße vier Dezibel abgezogen worden. Das sei unzulässig. Folglich werde der Richtwert überschritten. Gärtner widersprach dem Bürger: Er habe andere Informationen. Laut Sitzungsvorlage wurden für das Gelände vier Fachgutachten erstellt, darunter eines für Schalltechnik.

Auf dem Gelände Wetzka an der Zeiskamer Straße war früher ein Schrottplatz.
Auf dem Gelände Wetzka an der Zeiskamer Straße war früher ein Schrottplatz. Archivfoto: van
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