Wörth Aufsuchungserlaubnis für Geothermie und Lithium

Blick ins Innere des Geothermiewerks in Landau.
Blick ins Innere des Geothermiewerks in Landau.

Die halbstädtische Neue Energie Wörth (NEW) hat die Aufsuchungserlaubnis für Geothermie und Lithium erhalten. Die Widerspruchsfrist läuft bis Mitte Juli. Ob Widersprüche seitens interessierter Unternehmen eingelegt werden, ist derzeit nicht bekannt, teilt Stadtbürgermeister Dennis Nitsche (SPD) mit.

Auch die Stadt selbst kann gegen Aufsuchungserlaubnisse Dritter Widerspruch einlegen. Die Stadt Wörth und die NEW stehen im Gespräch mit Daimler Truck AG, die ebenfalls eine Aufsuchungserlaubnis erhalten habe, sowie mehreren weiteren Unternehmen.

„Ich sehe sehr gute Chancen, eine für die Bürgerschaft nachvollziehbare und nachhaltig verträgliche Lösung zu verhandeln“, so Nitsche. Es sei ein wichtiger Erfolg, dass es gelungen sei, die Stadt in diese vorteilhafte Position zu bringen. „Die Stadtverwaltung arbeitet an einem Vorschlag, der dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Aus meiner persönlichen Sicht muss gewährleistet sein, dass die Kommune aktiv eingebunden ist und damit Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume gewahrt werden“, betont Nitsche. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger seien in Sorge hinsichtlich möglicher Risiken der Geothermie. Diese Risiken gelte es offenzulegen und abzuwägen gegen energiewirtschaftliche Interessen und die Versorgungssicherheit mit nachhaltiger Wärme. Eine fundierte und begründete Entscheidung des Stadtrates sei daher unerlässlich. Die aktive Einbindung der Kommune in die weitere Entwicklung sichere die Mitspracherechte des Stadtrates sowie die Berücksichtigung der Belange der Bürgerschaft, so Nitsche. Der Bürgermeister selbst will keine Position pro oder contra Geothermie beziehen. Er wolle als Moderator Alternativen aufzeigen und dem Stadtrat Handlungsoptionen sichern. Nitsche beabsichtige zudem, dem Stadtrat einen Beschluss vorzuschlagen, der beinhalte, dass im Aufsuchungsfeld der NEW keine Aufsuchungsmaßnahmen oder Planung und Betrieb von Anlagen erfolgen werden auf Gemarkungen von Nachbarkommunen ohne deren Zustimmung. Der „Schutzschirm“ der gesicherten Aufsuchungserlaubnis umfasse damit auch die VG Hagenbach und Teile der Verbandsgemeinden Jockgrim und Rülzheim und sichere den dortigen gewählten Gremien die Handlungs- und Gestaltungshoheit, so Nitsche.

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