Donnersbergkreis Kirchheimbolanden: Stadtrat gegen Verbrauchermarkt in Gewerbegebiet

Im Gewerbegebiet an der Kaiserstraße in Kirchheimbolanden ist zwar eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, Einzelhandelsbetriebe mi
Im Gewerbegebiet an der Kaiserstraße in Kirchheimbolanden ist zwar eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sind jedoch ausgeschlossen.

Soll man die Errichtung eines Verbrauchermarktes in einem Gebiet erlauben, in dem so etwas eigentlich ausgeschlossen ist? Mit dieser Frage hat sich der Kirchheimbolander Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Auch wenn das Anliegen letztlich mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, diskutierten die Ratsmitglieder intensiv über das Thema.

„Zentrenrelevante Sortimente“ ausgeschlossen



Es dreht sich dabei um eine Anfrage, die das Gewerbegebiet an der Kaiserstraße betrifft. Dort möchte sich ein Verbrauchermarkt, dessen Name nicht genannt wurde, auf einem Privatgrundstück ansiedeln. Die Verkaufsfläche sollte bei 800 Quadratmetern liegen. Problem: Der Bebauungsplan sieht für das betreffende Grundstück zwar eine gewerbliche Nutzung vor, allerdings heißt es darin auch, dass in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen sind. Und das Sortiment des Marktes müsse als zentrenrelevant eingestuft werden, heißt es in der Vorlage zur Sitzung.

Bauamtsleiter: „Würde wohl nicht genehmigt“



Bauamtsleiter Udo Bauer erinnerte an das vom Land geforderte und vom Stadtrat beschlossene Einzelhandelskonzept, das den Einzelhandel in der Kleinen Residenz steuern und die Innenstadt stärken soll. Nach Rücksprache mit der Unteren Landesplanungsbehörde wäre formal ein Änderungsverfahren sowohl für das Einzelhandelskonzept als auch für den Bebauungsplan erforderlich. „Auch wenn wir diesen Markt dort wollten, würden wir aber wohl bei der Unteren Landesplanungsbehörde scheitern“, erläuterte Bauer. Ähnlich sieht es Stadtbürgermeister Klaus Hartmüller: „Was der Markt anbietet, sind zentrennahe Waren. Da stellt sich die Frage, ob das die Aufsichtsbehörde genehmigt?“

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