Karlsruhe „Der Bau wäre grob fahrlässig“

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Philippsburg. Im Juli 2013 wurde der Netzentwicklungsplan beschlossen, der den Bau von „Stromautobahnen“ vorsieht. Erst vor wenigen Monaten wurde von TransnetBW festgelegt, dass ein Konverter („Zur Sache) in Philippsburg gebaut werden soll – zwischen Kraftwerksgelände und dem Ortsrand von Philippsburg. Mit Formalien will die Stadt das verhindern. RHEINPFALZ-Mitarbeiterin Monika Eisele sprach mit Philippsburgs Bürgermeister Stefan Martus. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Verhängung einer Veränderungssperre soll der Bau des Konverters verhindert werden. Wie ist der Stand der Dinge? Wir sind nicht gegen den Bau des Konverters. Wir halten nur die Fläche „Altrhein“ für die denkbar schlechteste Konverterfläche. Für den Bau des Konverters auf dem Standort „Altrhein“ müsste eine Fläche von 100.000 Quadratmetern etwa vier Meter hoch aufgefüllt werden. Bei einem Katastrophenhochwasser würden damit 400.000 Kubikmeter nicht mehr als Notretentionsfläche zwischen Polder Rheinschanzinsel, Altrheinarm und Philippsburger Ortslage zur Verfügung stehen. Aus unserer Sicht wäre dies grob fahrlässig, zumal andere Flächen, die sich nicht im Tiefgestade des Rheins befinden, zur Verfügung stehen. Ein Standort auf dem bisherigen Kernkraftwerkgelände müsste bei vorzeitigem Rückbau nicht mehr benötigter Infrastruktur und Umbau der hervorragenden Netzinfrastruktur Strom möglich sein. Gibt es seitens der TransnetBW eine Reaktion auf die Initiative? Bisher gibt es noch keine Antwort. Wir haben jedoch einen Termin mit der TransnetBW vereinbart. Die TransnetBW will zu diesem Termin Vertreter der EnKK und Siemens hinzuziehen, um eine mögliche Realisierung auf dem KKP-Gelände anzugehen. Zudem hat die Stadt eine Erweiterung des FFH-Gebiets „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“ beantragt. Warum? Während der Bauphase des Polders Rheinschanzinsel wurden bestimmte Flächen ausdrücklich nicht in das FFH-Gebiet aufgenommen, um den Ausbau des Polders nicht zu erschweren. Durch die offizielle Inbetriebnahme des Polders Ende November müssen wir nun keine Rücksicht mehr auf den Polderbau nehmen. In der Vergangenheit hatten Sie immer wieder das Gelände um ein ehemaliges Munitionslager auf Altlußheimer Gemarkung ins Spiel gebracht – ebenfalls ein FFH-Gebiet. Ein Widerspruch? Nein, definitiv nicht. Beim Gebiet Hexenblättelallee Gemarkung Altlußheim handelt es sich um eine Fläche von 0,2 Prozent eines 5000 Hektar großen FFH-Gebietes. Bei dieser ehemaligen Anlage der Bundeswehr sind immer noch Betonfundamente vorhanden und bei dem Bewuchs handelt es sich um eine so genannte Ruderalflora. Keine der geschützten FFH-Tierart wird diese Fläche auswählen, weder als Wohn- noch als Jagdrevier. Hegen Sie grundsätzliche Zweifel gegenüber dem Konverterbau und des dazu gehörigen Konzepts? Um hier Zweifel anzumelden bin ich zu wenig Techniker. Das Konzept der Stromautobahnen beziehungsweise dessen Finanzierung begünstigt auf jeden Fall die Netzbetreiber. Man kann hier wohl eine staatlich garantierte hohe Rendite erzielen.

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