Kaiserslautern Zur Sache: Bewerbungen als Schöffe bis 30. März möglich

Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden in Kaiserslautern noch Schöffen gesucht. Formale Kriterien für die Tätigkeit als Schöffe in den Strafkammern des Landgerichts sowie beim Schöffengericht des Amtsgerichts sind der Hauptwohnsitz in Kaiserslautern und die deutsche Staatsbürgerschaft. Bewerber müssen zudem zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Schöffen, die als Vertreter des Volkes in Strafsachen teilnehmen möchten, müssen zudem unparteilich, selbstständig und in der Lage sein, ein qualifiziertes Urteil über andere fällen zu können. Wer als Jugendschöffe tätig sein möchte, sollte Interesse an erzieherischen und pädagogischen Fragen mitbringen. Nicht für ein Schöffenamt geeignet sind beispielsweise, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder wer gesundheitlich nicht geeignet ist. Detaillierte Rechtskenntnisse sind nicht unbedingt notwendig. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, einen Lohn erhalten Schöffen nicht. Sie haben aber Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz richtet. Bewerbungen sind bis zum 30. März über die Seite www.kaiserslautern.de sowie mithilfe eines Bewerbungsformulars möglich, das in der Verwaltung erhältlich ist. Weitere Infos im Netz unter www.schoeffenwahl.de.

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