Kaiserslautern Wenn, dann Straßenbahn

Sollte es auf der Trasse der sogenannten Bachbahn von Otterbach nach Weilerbach in ferner Zukunft wieder Schienenverkehr geben, dann fahren dort Straßenbahnen und keine Züge. Das hat Fritz Engbarth vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Süd (ZSPNV-Süd) erklärt.

Auf der stillgelegten Schienentrasse von Otterbach über Erfenbach, Siegelbach und Rodenbach nach Weilerbach kann ein Radweg entstehen; aber mit der Option, dass dort womöglich einmal wieder Züge fahren und der Radweg dann weichen muss. Das sieht der Regionale Raumordnungsplan Westpfalz vor, dem der Bauausschuss zugestimmt hat (wir berichteten). Nach dem Konzept erwerben die Kommunen die Trasse von der Bahn, wobei jede Gemeinde die Flächen kauft, die auf ihrer Gemarkung liegen. Notariell wird festgeschrieben, dass keine Einzelgrundstücke verkauft werden dürfen, so dass jederzeit die Möglichkeit besteht, die Bahnstrecke zu reaktivieren. Die Stadt wird den Grunderwerb für Flächen der Bachbahn in Erfenbach und Siegelbach in die Wege leiten, Mittel sollen für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 angemeldet werden. Nach den Worten von Engbarth ist dieses Vorgehen vom Zweckverband mit der Stadt, dem Landkreis und der Verbandsgemeinde Weilerbach entwickelt worden. Die Zweckverbandsversammlung habe zwar am 29. November 1999 beschlossen, die Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs der Eisenbahnstrecke Weilerbach - Otterbach zu schaffen, aber man wolle sich der Möglichkeit eines Radwegs nun nicht verschließen, da in näherer Zukunft eine Revitalisierung der Bahnlinie aus finanziellen Gründen nicht machbar sei. „Es ist nicht die richtige Zeit, um über eine Reaktivierung nachzudenken“, betonte Engbarth. Für eine fernere Zukunft sei jedoch die Option offen, dass es wieder Schienenverkehr nach Weilerbach gibt – analog zur auf Eis gelegten Citybahn, betonte Engbarth. Er verwies darauf, dass beim Konzept der Citybahn betrieblich vorgesehen war, von Weilerbach ab Kaiserslautern-West in die Innenstadt nach der Betriebsordnung Straßenbahn (BO Strab) zu fahren, die Züge der Lautertalbahn sollten dagegen wie heute zum Hauptbahnhof verkehren. In Kaiserslautern-West hätte dann eine Umsteigemöglichkeit von der Lautertalbahn in die Innenstadt bestanden. Bei einer Reaktivierung der Bachbahn sollten Fahrzeuge ebenfalls gemäß der Betriebsordnung Straßenbahn nach Weilerbach fahren. „Weil das Ursprungskonzept für die Bachbahn ohnehin eine Mischform von Straßen- und Eisenbahn vorsah, würde so die Option auf eine schienengebundene Verkehrsanbindung der Verbandsgemeinde Weilerbach auf Basis der BO Strab dauerhaft erhalten bleiben können“, sagt Engbarth. Dies habe den Vorteil, dass die neu geplante Straße von Rodenbach ins IG Nord per Bahnübergang die Trasse der Bachbahn kreuzen könne. Das Eisenbahnrecht verbiete Bahnübergänge an neuen Schienentrassen, Straßenbahnen dürften hingegen Bahnübergänge haben, führt der Planer des Zweckverbandes aus. Eine Anbindung des IG Nord über die Bachbahn schließt Engbarth nahezu aus. Bei einer solchen Anbindung gehe es eher um Güterverkehr; es gebe zwar auch Güterstraßenbahnen, aber das sei aufwendig. (dür)

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