Hauptstuhl Pflegegebühr für Grabstätten gestrichen

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Die Gemeinde Hauptstuhl streicht zukünftig die Pflegegebühr bei vorzeitiger Einebnung einer Grabstätte. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Bisher mussten die Hauptstuhler beim vorzeitigen Einebnen einer Grabstätte bei einem Einzelgrab 30 Euro im Jahr und für ein Doppelgrab 60 Euro im Jahr zahlen. Wie Ortsbürgermeister Gerald Bosch (SPD) sagte, soll die Abschaffung dieser Gebühr die Angehörigen entlasten. In vielen Fällen würde eine Grabstätte vorzeitig aufgegeben, weil die Hinterbliebenen aus der Gemeinde wegziehen oder sich aus Altersgründen nicht mehr um die Pflege der Grabstätte kümmern können. Viele ältere Menschen hätten ein begrenztes Einkommen und müssten daher mit begrenzten finanziellen Ressourcen auskommen. Die Gemeinde verliert durch die Abschaffung lediglich Einnahmen von nicht einmal 100 Euro im Jahr, so Gerald Bosch.

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