Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Schlägerei vor Mall: Videoüberwachung tabu – Im Netz kursiert Beweisvideo

Der Innenstadtbereich wird laut einem Polizeisprecher aktuell „verstärkt bestreift“.
Der Innenstadtbereich wird laut einem Polizeisprecher aktuell »verstärkt bestreift«.

Nach der Massenschlägerei vorm Einkaufszentrum „K in Lautern“ ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Das hat Polizeisprecher Bernhard Christian Erfort auf Anfrage mitgeteilt. Am Freitag waren vor der Mall zwischen 15 und 20 junge Männer aufeinander losgegangen. Auch weil im Netz ein Video kursiert, ist es laut Erfort wahrscheinlich, dass die Beteiligten ermittelt und „einzelne Tatbeiträge herausgearbeitet werden können“. Die Polizei vermutet, dass sich die beiden Gruppen, die sich attackierten, kennen. Für die polizeilichen Ermittlungen sei der Videobeweis hilfreich, gleichwohl warnte die Polizei, die Verbreitung des Beitrags könnte strafbar sein. „Letztlich ist es jedem selbst überlassen, zu entscheiden, ob er das Video verbreitet und in welchen Kontext es gestellt wird. Sollte die Polizei den Verdacht eines strafbaren Verhaltens, beispielsweise Volksverhetzung, erkennen, werden wir der Staatsanwaltschaft eine Anzeige zur Prüfung vorlegen“, so der Polizeisprecher.

Erfort betonte, das Polizeipräsidium Westpfalz analysiere und bewerte die Kriminalitätslage in der City fortlaufend. Die Mall sei objektiv kein Kriminalitätsbrennpunkt. „Das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir aber sehr ernst und bestreifen verstärkt den Innenstadtbereich.“ Einsatzkräfte der Kaiserslauterer Stadtinspektionen und des gemeinsamen Sachgebiets Jugend seien täglich vor Ort unterwegs.

Videoüberwachung unter bestimmten Bedingungen

Auf die Frage, ob vor dem Einkaufszentrum eine Videoüberwachung hilfreich sein könnte, weil es dort schon öfter zu Zwischenfällen gekommen ist, erklärte die Polizei: „Zulässig wäre eine Videoüberwachung, wenn es sich bei der betreffenden Örtlichkeit um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt. Ein solcher ist dann anzunehmen, wenn sich die Kriminalitätsbelastung deutlich von der an anderen Orten abhebt und aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass dort zukünftig weitere Straftaten begangen werden. Hierbei sind nicht nur Quantität, sondern auch Qualität der begangenen Straftaten zu berücksichtigen.“ Diese Voraussetzungen lägen an der Mall derzeit nicht vor.

Eine Videoüberwachung mit Aufzeichnungsfunktion greife erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der erfassten Personen ein, so Erfort. Dies stelle besondere Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. „Demnach müssen zunächst Maßnahmen getroffen werden, die weniger eingriffsintensiv sind, beispielsweise Präsenzstreifen oder das Aussprechen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten.“

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