Mackenbach Kleinspielfeld darf nur noch zu bestimmten Zeiten genutzt werden

Ein Anwohner hatte sich wegen des Spielfeldes an der Grundschule in Mackenbach beschwert.
Ein Anwohner hatte sich wegen des Spielfeldes an der Grundschule in Mackenbach beschwert.

Aufgrund einer Beschwerde eines Anliegers des neuen Kleinspielfelds an der Grundschule wurde festgestellt, dass für besagtes Spielfeld die Baugenehmigung fehlt. Es befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft von Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde. Im Rahmen eines nun durchgeführten Baugenehmigungsverfahrens wurde eine Immissionsberechnung vorgenommen, die besagt, dass außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten der Platz maximal drei Stunden außerhalb der Ruhezeiten an Werktagen benutzt werden darf. Um die Baugenehmigung zu erhalten, musste die Gemeinde nun eine Benutzungsordnung erlassen, die im Rahmen der Vorgaben der Immissionsberechnung liegt. Der Rat beschloss bei zwei Enthaltungen, die Nutzungszeit außerhalb der Ferien montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr und samstags von 15 bis 18 Uhr festzulegen. Außerhalb des Schulbetriebs (Ferien) wurden die Öffnungszeiten für Montag bis Samstag auf 15 bis 18 Uhr festgelegt. An Sonntagen und Feiertagen soll die Anlage geschlossen bleiben.

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