Kaiserslautern Kiffen auf Lauterer Kerwen und Märkten erlaubt

Die Maikerwe steht wieder kurz bevor. In Kaiserslautern schränkt die Stadt das Cannabis-Rauchen auf solchen Volksfesten nicht ei
Die Maikerwe steht wieder kurz bevor. In Kaiserslautern schränkt die Stadt das Cannabis-Rauchen auf solchen Volksfesten nicht ein.

In Kaiserslautern wird das Rauchen von Cannabis auf Volksfesten und Märkten nicht verboten. Das beschloss der Stadtrat am Montagabend mehrheitlich.

Mit der bundesweiten Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April sind einige Einschränkungen zum Schutz der Jugend verbunden. So gilt ein Konsumverbot in Gegenwart von unter 18-Jährigen. Festgehalten ist, dass nicht „in Sichtweite“ – definiert mit 100 Metern – von Jugendeinrichtungen wie Schulen und Kitas oder öffentlichen Sportstätten gekifft werden darf, außerdem nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Über das Cannabis-Rauchen auf Volksfesten ist jedoch nichts in dem Gesetz festgehalten. Deswegen lautete der Antrag der Verwaltung, das Cannabis-Rauchen auf Volksfesten – wie Kerwen, Weihnachtsmarkt und Altstadtfest – zu verbieten. Solche Verbote haben schon andere Kommunen erlassen.

Die Mehrheit des Stadtrats – aus SPD, Grünen und Linken – sprach sich jedoch gegen ein solches Verbot aus. Als Grund wurde genannt, dass Alkohol, der hohen Schaden anrichte, als Volksdroge überall konsumiert werden darf.

Die Vorsitzende des Kaiserslauterer Schaustellerverbandes, Susanne Henn-Marker, zeigte sich entsetzt über die Ablehnung des Antrags. Die Mai- und Oktoberkerwe seien als Familienfeste konzipiert; sie fürchtet, das Eltern nun mit ihren Kindern die Kerwen meiden. Anders als bei Alkohol könnten durch Passiv-Rauchen Unbeteiligte, vor allem Kinder, geschädigt werden. Beim Altstadtfest sehe sie diese Gefahr weniger, da es in der Fußgängerzone stattfindet. Schausteller könnten jedoch für ihre jeweiligen Bereiche eigene Verbotszonen einrichten, sagte sie.

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