Kaiserslautern
„Ein Armutszeugnis“: Was ein niedergelassener Arzt mit der KV erlebt
Das Alter der (Fach-)Ärzte in Stadt und Landkreis Kaiserslautern lässt erahnen, dass viele Praxen in den kommenden Jahren nachbesetzt werden müssen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) weist in ihrer Statistik aus dem vergangenen Juni aus, dass 62 Prozent der Hausärzte und 52 Prozent der Fachärzte 55 Jahre und älter sind. Darunter fällt auch Augenarzt Mete Soytürk. Seit 31 Jahren behandelt der 66-Jährige in Kaiserslautern seine Patienten.
Die beiden syrischen Augenärzte Ziad Jomah und Nour Maamary arbeiten seit vergangenem Jahr bei ihm in der Praxis. Zunächst hospitierten sie. Seit beide ihre Fachsprachenprüfung bestanden haben und ihre Berufserlaubnis vorliegt, helfen sie ihm als Praktikanten, erklärt Soytürk. Die Approbation haben beide noch nicht, dafür fehlt die Kenntnisprüfung. Sie soll sicherstellen, dass ausländische Ärzte auf demselben Wissensstand sind wie deutsche Mediziner.
Monatelanges Hin und Her
Und genau an diesem Punkt begann die Geschichte für Soytürk ärgerlich zu werden, berichtet er. Als er selbst vor über drei Jahrzehnten aus der Türkei nach Deutschland kam, habe er viel Hilfe von einem Kollegen erhalten. Diese Erfahrung wollte er weitergeben und die beiden Syrer beschäftigen. Ziad Jomah erzählt: „Ich habe als Assistenzaugenarzt in Syrien gearbeitet, wollte unbedingt hier meine Sprache verbessern. Ich habe mich oft beworben, auch am Westpfalz-Klinikum mehrfach. Ich will mich in dieser Gesellschaft engagieren, aber ich bekomme nur ein nein, nein, nein. Wir sind froh, dass wir hier die Möglichkeit bekommen, die Sprache zu verbessern und das Gesundheitssystem kennenzulernen“, sagt er. Die Praxis sei „ein kleines Beispiel dafür, dass wenn der Krankenhauschef oder Arzt die Hand gibt und der ausländische Kollege auch, dass es funktionieren kann“, ergänzt er.
Im März 2023 endete Jomahs Zeit als Hospitant. Soytürk wollte ihn mit der Berufserlaubnis anstellen, sich zuvor aber rückversichern. „Ich habe dann Ende März an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geschrieben, ob das möglich ist, da kam lange keine Antwort“, erzählt er. Im Mai habe er dann mit einer Sachbearbeiterin der KV telefoniert. „Sie hat gesagt, es ist okay“, berichtet Soytürk. Er bat darum, diese Aussage schriftlich zu bekommen. Auf diese Bestätigung wartete er nach eigener Aussage wieder mehrere Wochen. „Meine schriftliche Frage wurde dann falsch beantwortet“, erzählt er. Denn in der E-Mail habe es geheißen: „Ein Arzt mit Berufserlaubnis darf nur hospitieren und keine eigenständigen Leistungen am Patienten erbringen. Hospitationen sind nicht genehmigungspflichtig.“ Er fragte erneut nach, denn um eine Hospitation sei es ihm nicht gegangen. „Ich wollte wissen, ob ich einen ausländischen Kollegen mit Berufserlaubnis als Praktikant ohne Genehmigung der KV beschäftigen darf“, sagt Soytürk. Die KV erklärte: „Auch ein Praktikant darf keine eigenständigen Leistungen am Patienten erbringen. Er kann Ihnen bei der Arbeit lediglich nur ,zuschauen’.“ Bis er diese Aussage erhielt, war es Oktober.
Kritik an mangelnder Beratung
In der Berufserlaubnis des Landesamts für Soziales Jugend und Versorgung ist jedoch festgehalten, dass es sich um eine „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs in einem Krankenhaus oder einer ärztlichen Praxis in Rheinland-Pfalz“ handelt. Die Tätigkeit erfolgt „in abhängiger Stellung unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten“.
Von der KV fühlt sich Soytürk nicht gut beraten, außerdem habe es viel zu lange gedauert. Er habe im März auch Kontakt zu anderen Institutionen wie der Landesärztekammer aufgenommen, von dort schon im April eine Antwort auf seine Frage erhalten. „Ich habe eine endgültige schriftliche Antwort auf meine Frage von der KV im Dezember bekommen. Neun Monate nach dem ersten Brief. Entweder es gibt keinen Ärztemangel oder sie wollen einfach nur ihre Politik durchbringen. Sie haben bei der KV keinen ärztlichen Ansprechpartner, Sie bekommen nur einen Sachbearbeiter, aber ich möchte mit einem Kollegen reden. Das ist ein Armutszeugnis“, erzählt er. Soytürks Eindruck: „Sie wussten von gar nichts, haben von unseren täglichen Abläufen keine Ahnung.“ Soytürk beklagt das Fehlen einer zentralen Stelle, die bei Fragen rund um die Anstellung zur Verfügung steht.
In der Mail der KV Ende 2023 hieß es dann: „In der Folge dürfen Ärztinnen und Ärzte, die lediglich eine Berufserlaubnis haben keine ärztlichen Leistungen erbringen und abrechnen. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Genehmigung von unserer Seite. Die Beschäftigung ähnelt vielmehr einem Praktikum oder einer Hospitation, welche auch nicht anzeigepflichtig ist.“
