Kaiserslautern Brutaler Mord: 35-Jähriger soll in psychiatrische Klinik

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Der 35-Jährige Mann, der im Juli eine Frau in der Buchenlochstraße brutal umgebracht haben soll, soll in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Das fordert die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.

Die 51-Jährige Frau wurde im Juli, wie mehrfach berichtet, tot in ihrer Wohnung in der Buchenlochstraße gefunden. Ihr war der Kopf abgetrennt worden. Der 35-jährige Tatverdächtige wurde wenig später der Ermittlungsrichterin vorgeführt. Er wurde wegen des Verdachts des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, das mittlerweile vorliegt. Es komme zu dem Schluss, dass der 35-Jährige schuldunfähig sei. Es handele sich um eine Tat, deren Beweggründe von den Medizinern erklärt werden müssen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, der nicht auf Details des Gutachtens eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft hat nach seinen Worten eine Antragsschrift eingereicht, in der die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik gefordert wird. Dadurch komme es zu einem Verfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts. Mit dem Beginn sei in den nächsten Monaten zu rechnen. Das Opfer und der mutmaßliche Täter kannten sich nach den Worten Gehrings, hatten zuvor auch gemeinsam Drogen konsumiert, seien aber nicht befreundet gewesen. In der Tatnacht habe der 35-Jährige Drogen konsumiert, die Mutter von zwei erwachsenen Söhnen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr dann mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt. Sie habe noch gelebt, als ihr der Kopf abgetrennt wurde, sei aber durch das Würgen bewusstlos gewesen, sagte Gehring. Nach seinen Worten enthält der Antrag der Staatsanwaltschaft keinen Zeitrahmen, in dem der 35-Jährige in einer Klinik bleiben muss. Sollte das Gericht dem Antrag entsprechen, bleibe er in einer psychiatrischen Klinik und werde dort behandelt. Jedes Jahr könne er dann vor der Strafvollstreckungskammer erscheinen, sollte sich sein Zustand bessern und er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen, werde er entlassen. (dür)

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