Kreis Kaiserslautern Urnenrasengräber möglich

Auf dem Friedhof in Bann gibt es künftig auch Urnennischen- und Urnenrasengräber. Dazu musste die Friedhofssatzung geändert werden, einstimmig wurde sie am Montagabend vom Gemeinderat angenommen.

Nachdem sich der Rat in einer früheren Sitzung dafür entschieden hatte, diese beiden neuen Bestattungsformen in Bann zu ermöglichen, hatte er die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl mit der Ausarbeitung der entsprechenden Friedhofssatzung beauftragt. Ortsbürgermeister Stephan Mees (CDU) stellte dies nun am Montagabend den Ratsmitgliedern vor. Für eine Urnennische sind nun laut Friedhofsgebührensatzung 1945 Euro zu zahlen, die Öffnung und Schließung kostet 71 Euro und für die dazu passenden Abdeckplatten werden 67 Euro fällig. Ein Urnenrasengrabplatz kostet 1700 Euro, hinzu kommt eine Pflegepauschale von 550 Euro. Die Ruhefrist beträgt in beiden Fällen 25 Jahre. Einstimmig votierte der Ortsgemeinderat dafür, 40 Fahnen mit dem Ortswappen darauf anzuschaffen. Dies sei notwendig, weil der Bestand fast aufgebraucht sei, aber weitere Anfragen danach vorlägen, meinte der Ortsbürgermeister. Die Fahnen werden zum Selbstkostenpreis von 25 Euro an die Einwohner abgegeben. Außerdem wird eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation beantragt, die Ratsmitglieder waren einstimmig dafür. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn sei bereits erlaubt, informierte Mees. Deshalb wird es auch im August mit den ersten Zusammenkünften losgehen. Die Ortsgemeinde will als Schwerpunktgemeinde anerkannt werden. Wenn das gelingt, sind die Zuwendungen höher, und es ergeben sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang informierte der Ortsbürgermeister, dass die diesjährige Haushaltssatzung ohne Auflagen von der Kommunalaufsicht genehmigt worden sei.

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