Kreis Kaiserslautern Unverständnis über Verzögerung

Alles andere als erfreut sind die drei Landräte der Kreise Kaiserslautern, Kusel und Donnersberg über die erneute Verzögerung bei der Vergabe der Konzession für einen Rettungshubschrauber in der Westpfalz. Auch die Informationspolitik des Ministeriums stand in der Kritik.

Am Mittwochnachmittag teilte das Innenministerium der RHEINPFALZ mit, dass die für Donnerstag und Freitag angesetzten Bietergespräche abgesagt seien, weil ein Bewerber einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht hatte. Wie die RHEINPFALZ in Erfahrung brachte, stellte die DRF Luftrettung mit Sitz in Filderstadt (Baden-Württemberg) den Antrag (wir berichteten gestern). Kaiserslauterns Landrat Ralf Leßmeister (CDU) findet diese erneute Verschiebung „langsam höchst bedenklich“. Ende Februar hatte das Ministerium die Bieterfrist um zwei Wochen bis zum 12. März verlängert. Der Grund waren „offene Bieterfragen“, das „Rechtsanwaltsbüro hatte zu der Fristverlängerung geraten“, betont das Ministerium jetzt erneut. Wie die RHEINPFALZ weiß, hatte der Grundstückseigentümer des derzeitigen Standorts in Sembach signalisiert, ausschließlich den Johannitern, die seit Oktober 2018 ihren Hubschrauber dort im Einsatz haben, sein Grundstück zur Verfügung zu stellen. „Was ist, wenn bis zum 30. April keine Interimsvergabe erfolgt ist?“, fragt sich Leßmeister. Dass das Ministerium den Landkreis als Rettungsdienstbehörde nicht über die Absage der Gespräche informiert hat – „Wir wissen es nur aus der Presse!“ –, verwundert ihn zudem, denn „vereinbart war, dass wir zeitnah über das Verfahren informiert werden“. Dass „der Antragsteller insbesondere die Vorgabe angreift, nach der der Standort des Hubschraubers im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern liegen muss“, wie das Ministerium weitergab, versteht Leßmeister ebenso wenig. „Genau das ist Bestandteil der Ausschreibung, alles andere würde uns nicht helfen“, sagt er. Denn genau hier liegen die weißen Flecken, wie immer wieder betont. Die DRF Luftrettung argumentierte dagegen am Mittwochabend, ihr Ziel sei es, „eine unter Umständen nicht erforderliche, kostenintensive Doppelvorhaltung zu vermeiden“. Auf Bitten, die Gründe für den Eilantrag zu präzisieren, hieß es gestern: „Die DRF Luftrettung hat Bedenken im Hinblick auf das Vergabeverfahren, weil in den Landkreisen keine genehmigten Hubschrauberlandeplätze vorhanden sind“. Staatssekretär Randolf Stich (SPD), der sich erst gestern mit der Antragsschrift habe auseinendersetzen können und dann mit Leßmeister gesprochen habe, erläutert dazu, dass es sich lediglich um Interimsplätze handele, die nicht den Anforderungen permanenter Landeplätze entsprechen müssen. Weitere Punkte der DRF Luftrettung seien eine befürchtete Ungleichbehandlung und das Infragestellen, ob eine Interimsvergabe überhaupt nötig sei, die er jedoch klar bejahe. „Dies macht noch mal deutlich, dass für eine dauerhafte Stationierung eine Bedarfsanalyse wichtig ist.“ Das Verwaltungsgericht Mainz teilt auf Nachfrage mit, dass der Eilantrag am Montag, 18. März, spätabends eingegangen und spätestens Mittwoch das Ministerium informiert worden sei. „Ein Eilantrag hat keine aufschiebende Wirkung“, erläutert die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang die rein juristische Auswirkung. ,„Aber wir haben das Ministerium gebeten, vor Abschluss des Eilverfahrens die Konzession nicht zu vergeben.“ Bis Freitag hat das Gericht eine Antwort erbeten; dieser Bitte komme das Innenministerium nach, bestätigt Stich. Zudem macht das Ministerium noch einmal deutlich: „Es gibt ein klares Bekenntnis der Region für den Hubschrauber, auf das wir mit der Ausschreibung reagiert haben“, wie Sprecherin Sonja Bräuer erwidert. Südwest

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