Kaiserslautern Günzburg: Kuh Johanna lässt grüßen

Darf sein Narkosegewehr nicht transportieren und somit nicht helfen, den ausgebüxten Stier im Landkreis Günzburg zu fangen: der
Darf sein Narkosegewehr nicht transportieren und somit nicht helfen, den ausgebüxten Stier im Landkreis Günzburg zu fangen: der Erlenbacher Tierfänger Erwin Schablowski.

Geschichten, die das Leben schreibt: Im Landkreis Günzburg südlich von Ulm ist ein junger Stier abgehauen – so wie die Kuh Johanna im Sommer 2016. Er soll nun betäubt und zu Doris Rauh gebracht werden, die auch die Kuh Johanna gerettet hat. Narkotisieren soll den jungen Bullen der Tierfänger Erwin Schablowski aus Erlenbach, der auch die Kuh Johanna betäubte – nur darf der das nicht, weil sich die Waffenbehörde im Kaiserslauterer Rathaus querstellt.

Rückblick: Im Sommer 2016 sorgte die Kuh Johanna für Wirbel, nachdem sie auf dem Weg zum Schlachthof ausgebüxt war und sich wochenlang im Wald rund um den Stadtteil Einsiedlerhof herumtrieb, ehe sie Schablowski auf dem Opel-Gelände mit seinem Narkosegewehr betäubte und auf einen Gnadenhof fuhr. Der Tierschutzverein Rüsselheim mit seiner Vorsitzenden Doris Rauh hatte die Kuh gekauft und den Gnadenhof vermittelt, wo Johanna mit anderen Kühen lebt und zwischenzeitlich ein Kälbchen zur Welt gebracht hat.

Auf Gnadenhof unterbringen

Doris Rauh und Erwin Schablowski sind nun auch in den Fall des Stiers im Landkreis Günzburg involviert. Dort ist der Stier vor fünf Wochen ebenfalls ausgebüxt, die Tierliebhaberin Amierah Motaal hat ihn gekauft, „um sein Leben zu retten“, wie sie sagt und Kontakt mit Doris Rauh aufgenommen. Die wird ihn, sobald er eingefangen ist, auf einem Gnadenhof unterbringen, zugleich empfahl sie Erwin Schablowski als Tierfänger. Wie Amierah Motaal gegenüber der RHEINPFALZ gestern erklärte, hat sie alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Schablowski anzuheuern. Es sei nahezu unmöglich, einen Tierfänger aufzutreiben. Als sie den Günzburger Behörden Schablowski vorgeschlagen habe, hätten die sich sehr kooperativ verhalten, alles in die Wege geleitet und routinemäßig bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern nachgefragt, ob dem etwas im Wege stehe. Die Waffenbehörde habe erklärt, Schablowski habe keinen Waffenschein, er dürfe den Stier nicht fangen, sagt die Frau, die auch behauptet, der Sachbearbeiter bei der Kaiserslauterer Waffenbehörde habe zudem ein Fax an Günzburger Behörden geschickt, Schablowski sei bereits in Günzburg und suche den Stier – was laut Schablowski allerdings nicht stimmt. Er sei zuhause in Erlenbach.

Waffenschein ist abgelaufen

Er würde den Stier gerne fangen, aber sein Waffenschein sei abgelaufen und werde im Rathaus nicht verlängert, erklärt der Tierfänger. Er habe den Schein über die ADD bekommen, seit September vergangenen Jahres sei er abgelaufen und die Stadtverwaltung verlängere ihn nicht. Nun dürfe er sein Narkosegewehr nicht transportieren, habe deshalb einen Anwalt eingeschaltet. Die Frau aus dem Landkreis Günzburg ist derweil in heller Aufregung und hat versucht, bei der Stadt Kaiserslautern die Sache zu richten. Sie habe versucht, den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und den Leiter des Rechtsamtes zu erreichen, sei lediglich zu dem Sachbearbeiter in der Abteilung Waffenwesen vorgedrungen und habe ihn unter Tränen angefleht, Schablowski die Betäubung des Tieres zu gestatten – allerdings vergebens. Nun blieben ihr nur noch vier Tage Zeit, einen Tierfänger zu engagieren, danach müsse die Gefahr durch den entlaufenen Stier gebannt werden, egal wie.

Bedarf für Waffenschein nachweisen

Bürgermeisterin Susanne Wimmer-Leonhardt erklärte gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ, der Waffenschein von Schablowski sei abgelaufen. Ein Waffenschein werde in der Regel nur noch für kurze Zeit ausgestellt, die Gesetze seien verschärft worden. Schablowski müsse den Bedarf für einen Waffenschein für Betäubungswaffen nachweisen. Rainer Wirth, Leiter des städtischen Rechtsamtes, erläuterte: Schablowski könne nur in einem konkreten Fall, wenn er ein Tier betäuben wolle, einen Waffenschein beantragen. Dieser werde dann für eine kurze Zeit – ein paar Tage oder ein paar Wochen – erteilt. Er könne auch erteilt werden, wenn eine Behörde Schablowski konkret für einen bestimmten Fall anfordere. Im Fall Günzburg habe es keine konkrete Anforderung einer Behörde gegeben. Zu der Frage, ob der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung ein Fax an Behörden im Landkreis Günzburg geschickt hat, wonach Schablowski bereits dort sei auf der Suche nach dem Stier, konnte sich die Bürgermeisterin gestern nicht äußern.

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