Grünstadt Wiederkehrende Beiträge möglich

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Die Stadtverwaltung Grünstadt liebäugelt mit der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen statt einmaliger Beiträge zur Finanzierung des Ausbaus von Gemeindestraßen. Das sagte Bürgermeister Klaus Wagner auf Anfrage der RHEINPFALZ. Allerdings sind bis zur Umsetzung noch einige offene Fragen zu klären.

Grünstadt

. Angeregt hat diese Art der Abrechnung von Ausbauarbeiten die SPD. Nachdem vor kurzem das Bundesverfassungsgericht diese Verteilung von Kosten für den Ausbau von Straßen, wie sie auch das Kommunalabgabengesetz des Landes Rheinland-Pfalz vorsieht, grundsätzlich als rechtens bezeichnet hat, kann sich Wagner vorstellen, auch für die Stadt Grünstadt wiederkehrende Beiträge einzuführen. Die Finanzabteilung bereite eine Vorlage für den Stadtrat vor, sagte der Bürgermeister. Es gehe darum, die Vor- und Nachteile der Abrechnungsarten gegenüber zu stellen, damit der Rat eine Grundsatzentscheidung treffen kann. Wagners Ziel: diese Grundsatzentscheidung noch im Herbst zu bekommen. Dann könnte die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen im Jahr 2016 geschehen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Einschätzung in zwei Streitfällen aus Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) und Saarburg (Kreis Trier-Saarburg) dargelegt. Der entscheidende Satz, den auch das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz enthält: Es sind die „örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen“. In Großstädten oder „zersiedelten Gemeinden“ dürfe das Abrechnungsgebiet nicht automatisch die ganze Kommune umfassen. Es müssen kleinere Abrechnungsgebiete gebildet werden. Was könnte das beispielsweise für Grünstadt bedeuten? Würden bei einem Ausbau einer Straße im Zentrum, zum Beispiel des Platzes an der Synagoge, auch die Einwohner der beiden Ortsteile Asselheim und Sausenheim zahlen? Beide Stadtteile sind nicht mit der Stadt verschmolzen, dürfte in diesem Fall ganz Grünstadt als Abrechnungsgebiet gelten? Weiteres fiktives Beispiel: Die Langgasse in Asselheim würde ausgebaut. Müssten dafür die Grünstadter und Sausenheimer mit zahlen? Um das Problem noch zuzuspitzen: Würde in Sausenheim eine der Straßen in dem älteren Baugebiet Kalkerde erneuert, dürften dann die Bewohner des alten Ortskerns und des neueren Wohngebietes Kaiserhecke zur Kasse gebeten werden? Oder müssten nicht für die Kalkerde, die Kaiserhecke und den alten Ortskern jeweils eigene Abrechnungsbezirke gebildet werden? All diese Fragen muss die Verwaltung prüfen, ehe sie dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag macht. Und, nicht zu vergessen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (wir berichteten am 30. Juli auf der Seite „Südwest“) wird nun an den Beispielen Saarburg und Schifferstadt vom Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) gewürdigt. Dessen Urteil wird für die Stadtverwaltung Grünstadt richtungsweisend sein. Denn es ist zu erwarten, dass das OVG Hinweise gibt, wie die Satzungen der Kommunen in Sachen wiederkehrende Beiträge „verfassungskonform“ zu formulieren sind. (ks)

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