Grünstadt Werbetafel darf bleiben

Das Werbeschild behindert auch in der urprünglichen Ausfertigung die Sicht.
Das Werbeschild behindert auch in der urprünglichen Ausfertigung die Sicht.

Bei der jüngsten Sitzung des Mertesheimer Gemeinderates ist es einmal mehr um das Schild auf einem privaten Parkplatz gegangen, das die Sicht für Autofahrer auf den Radweg entlang der Eistalstraße (L 395) nimmt.

Vorweg: Der Eigentümer ist nicht schuld an dem Problem. Ein Schild an dieser Stelle gab es schon immer. Zunächst hatte er eine durchgängige Tafel aufgestellt. Diese habe er jedoch nach einem Ortstermin mit Vertretern der Kreisverwaltung wieder entfernen müssen, und die Behörde forderte, das Schild in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen: Nun sind zwischen den einzelnen Informationen über das Gasthaus jeweils wenige Zentimeter Platz. Eine bessere Sicht wird den Autofahrern dadurch nicht beschert. Wer aus Mertesheim ausfährt und auf die Landesstraße 395 abbiegen will, sieht nicht viel. Besonders gefährlich ist das für Radler, die sich auf dem Radweg oft sehr schnell fortbewegen, da sie sich in Sicherheit wähnen und auch glauben, bevorrechtigt zu sein. „Das Problem sind vor allem Rennradfahrer“, sagte Ortsbürgermeisterin Doris Nitzsche (FWG) in der Ratssitzung. Es stand die Genehmigung eines Bauantrags zur Entscheidung an, der dem neuen Eigentümer des Grundstücks weiterhin die Nutzung der alten Werbeanlage zusichern soll. „Gegen die Tafel an sich ist nichts einzuwenden, in keiner Weise, denn das Schild stand noch immer. Das Problem ist jetzt die Lage des Radwegs“, erläuterte Nitzsche. Dem wollte Ratsmitglied Henrik Heinemann (parteilos) nicht folgen. Er sprach sich gegen die Genehmigung für das Schild aus. „Wir müssen Veränderungen am Radweg vornehmen, denn es gab schon Unfälle an dieser Stelle. Es muss eine andere Verkehrslösung geben“, so Nitzsche. Mit fünf Ja-Stimmen bei einer Ablehnung durch Heinemann wurde die Genehmigung für die Werbetafel erteilt. Über eine Radwegverlegung soll beraten und in einer nachfolgenden Sitzung entschieden werden.

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