Kirchheim RHEINPFALZ Plus Artikel Seit Jahren: Baumaterial lagert auf der Straße

„Teilweise ist die Mindest-Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht eingehalten“, sagt der Bürgermeister: Baumaterial am Straßenrand
»Teilweise ist die Mindest-Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht eingehalten«, sagt der Bürgermeister: Baumaterial am Straßenrand.

In der Hintergasse in Kirchheim liegen große Mengen an Baumaterialien, und das schon sehr lange. Offensichtlich genehmigt von der Verbandsgemeinde Leiningerland. Anlieger und auch der Bürgermeister verstehen nicht, weshalb das Ordnungsamt nicht einschreitet.

Ein marodes Anwesen in der Kirchheimer Hintergasse wird saniert und umgestaltet. Materialien, die dafür benötigt werden, lagern seit Jahren im öffentlichen Verkehrsraum. „Die Straße wird versaut und versperrt“, schimpft ein Nachbar. „Das Ordnungsamt hat dem Ganzen zugestimmt und wenn wir uns beschweren, tut sich nichts.“ Ortsbürgermeister Kay Kronemayer (FWG) findet diesen Zustand auch unerträglich. „Teilweise ist die Mindest-Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht eingehalten, und die Materialstapel sind nicht ordnungsgemäß abgesperrt“, berichtet er.

70 Anwohner-Beschwerden

2021 sei es losgegangen. „Im ersten Dreivierteljahr waren rund 70 Einwohner in meiner Sprechstunde und haben sich beklagt über die vielen Sachen, die da auf der Straße herumlagen“, erinnert sich der Rathaus-Chef. Einmal habe der Verursacher das Zeug wegräumen müssen, aber dann habe er erneut Material in der Hintergasse stapeln dürfen, erzählt Kronemayer kopfschüttelnd. Nicht nachvollziehen könne er, dass die Verbandsgemeinde Leiningerland so etwas über Jahre zulässt – und das bei jemandem, der keine Baugenehmigung habe.

Lange hatte der Metall-, Holz- und Steinlagerer tatsächlich keine. Inzwischen aber ist er im Besitz eines Roten Punktes, wie die VG auf Nachfrage mitteilt. „Die Genehmigung ist ihm jetzt, Anfang dieses Jahres, erteilt worden“, so ein Sprecher der Verwaltung. Erste Anträge zum Lagern von Materialien seien 2022 eingegangen. „Damals ging es auch um das Aufstellen eines Gerüstes“, erklärt er nach Rücksprache mit der Ordnungsbehörde. Nachdem dieses wieder abgebaut worden war, habe die Person wiederholt Verlängerungsanträge für das Ablegen der Bausubstanzen im öffentlichen Raum gestellt. Das zuletzt erteilte Sondernutzungsrecht sei am 30. November 2022 ausgelaufen.

Keine Baugenehmigung

„Danach wurden keine Anträge auf Fristverlängerung mehr gestellt“, hieß es aus dem Ordnungsamt. Man habe aber geprüft, ob die Lagerung noch nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zulässig gewesen sei. Die VG habe zudem festgestellt, dass zum zu sanierenden und umzugestaltenden Objekt keine Baugenehmigung vorlag. Grundsätzlich sei diese für die Erlaubnis, die Straße als Lagerfläche zu nutzen, nicht erforderlich, sagt der Sprecher. Allerdings dürfe der Verkehr nicht über Gebühr belastet werden. Die VG forderte den Bauherrn auf, das Material innerhalb einer gewissen Frist zu entfernen.

Dagegen wehrte sich der Mann mit dem Hinweis, dass ja alle Unterlagen beim Kreisbauamt seien, er sicherlich demnächst die Baugenehmigung erhalten werde und dann sein Projekt fortführen könne. Ermittlungen der Verwaltung ergaben jedoch, dass beim Kreis nicht alle notwendigen Dokumente eingereicht waren und insofern auch keine Bauerlaubnis erteilt werden konnte. „Daraufhin wurde der Bauherr von der VG letztmalig angehört und aufgefordert, das Material zu entfernen“, berichtet der Sprecher.

„Unter Auflagen“ bewilligt

An die Vereinbarungen habe sich der Mann jedoch nicht gehalten, sodass die Verwaltung eine Firma mit dem Wegräumen beauftragte. Da der Bauherr jetzt allerdings einen Roten Punkt vorweisen könne, habe er einen rechtlichen Anspruch darauf, Materialien in der Nähe seiner Baustelle aufzubewahren. Deshalb sei seinem Antrag auf Lagerung von Drähten, Ziegeln und anderem „unter Auflagen“ stattgegeben worden. Das Projekt müsse allerdings zügig abgeschlossen werden. Die Fortschritte werde die VG überwachen.

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