Grünstadt Noch immer kein Urteil gefällt

An diesem Zustand ändert sich auch die nächsten Monate nichts: Die Obergasse in Neuleiningen bleibt gesperrt.
An diesem Zustand ändert sich auch die nächsten Monate nichts: Die Obergasse in Neuleiningen bleibt gesperrt.

„Das ist ein Witz.“ Das sagte Neuleiningens Bürgermeister Franz Adam (CDU) gestern spontan, als er aus dem Saal 6 des Landgerichts Frankenthal kam. Ein Witz, über den er aber nicht lachen, sondern nur den Kopf schütteln kann. Statt eines Urteils im Streit um die L-Stein-Mauer, die Fausto Sauer quer auf der Obergasse aufstellen ließ, gab es lediglich einen Beweisbeschluss. Der nächste Verhandlungstermin ist Ende August.

Richterin Overkamp erläuterte: „Ich will feststellen, wie die Straße vorher ausgesehen hat und wie sie genutzt wurde.“ Sie hat die etwa zwölf Zeugen der Liste, die ihr der Anwalt des Klägers, Friedrich Walter, vor Monaten vorgelegt hat, bisher nicht befragt. „Ihr liegen auch seit langem viele Fotos aus früheren Jahrzehnten vor“, sagte Adam. Die Juristin führte aus, dass sie zusätzlich auch klären wolle, ob die Wiederherstellung des Kellers im Wohngebäude von Fausto Sauer, tatsächlich für die Standsicherheit seines Hauses erforderlich gewesen sei, wie von dem Beklagten behauptet. Weder Sauer noch sein Anwalt waren gestern persönlich bei Gericht erschienen. Zur Erinnerung: Nachdem Sauers Haus, das zwischen Mittel- und Obergasse liegt, durch Wassereinbrüche mehrfach massiv geschädigt worden ist, existiert wegen der aufwendigen Sanierung seit Oktober 2015 eine Baustelle in der Obergasse. Durch hohe Bauzäune ist die Straße seither weder für Fahrzeuge noch für Fußgänger passierbar. Sauer ließ seinen Gewölbekeller unter der Obergasse, der bei Kanalbauarbeiten 1972 zerstört und verfüllt worden war, rekonstruieren. Laut Adam ohne Baugenehmigung. Da die Oberkante des neu errichteten Gewölbes quasi mit der Straßendecke abschließt, würde das Überfahren nach Sauers Darstellung die Stabilität des unterirdischen Raumes sowie des geschädigten Gebäudes insgesamt gefährden. Aus diesem Grund hat er sechs L-Steine aus Beton quer über der Fahrbahn errichten lassen. Die einstweilige Verfügung, die die damalige Verbandsgemeinde Grünstadt-Land am 5. Oktober 2017 erwirkt hat, wonach diese Mauer unverzüglich zu entfernen ist, wurde am 22. November vom Landgericht aufgehoben. Begründung: Da die Straße schon zwei Jahre lang voll gesperrt ist, seien die Betonsteine kein plötzlich errichtetes Hindernis. Es sei insofern keine Eile geboten und man könne die Hauptverhandlung abwarten. An den folgenden Prozesstagen ging es vor allem um die Frage, wem die Straße gehört. Inzwischen ist wohl geklärt, dass die Obergasse Eigentum der Ortsgemeinde ist. Das wollte Overkamp gegenüber der RHEINPFALZ zwar nicht bestätigen, doch der Rechtsbeistand des Klägers, Friedrich Walter, sagte: „Sonst gäbe es diesen Beweisbeschluss nicht.“ „Dass sich dieser Streit so lange hinzieht, ist unfassbar“, meinte Adam, der endlich mit einem Urteil gerechnet hatte. Rund 18 Anwohner der Obergasse müssten seit der Sperrung mit ihren Pkw aufgrund einer fehlenden Wendemöglichkeit jedesmal wieder rückwärts das enge Sträßchen hinausfahren. Besonders hart betroffen ist Angelika Lechner, der gestern die Verzweiflung ins Gesicht geschrieben stand. „Seit drei Jahren kann ich mein Gartentor nicht mehr benutzen, weil es innerhalb des abgesperrten Bereichs liegt“, erzählt sie. Alle Materialien zur Sanierung ihres alten Hauses müssten seither von der anderen Seite über eine schmale Wendeltreppe ins Gebäude geschleppt werden. „Dass sich ein Gericht so verhält, ist nicht zu glauben“, kommentierte Neuleiningens Ehrenbürger und ehemaliger Ortschef Bernhard Freyland, der gestern unter den rund zehn Zuhörern war. Beweisaufnahme Die Zeugenbefragung am Landgericht Frankenthal ist für Dienstag, 28. August, ab 9 Uhr terminiert.

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