Obrigheim Grundsteuern werden jetzt doch erhöht

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfahl dringend, die Hebesätze zu erhöhen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfahl dringend, die Hebesätze zu erhöhen.

Der Obrigheimer Gemeinderat hat sich der Forderung des Landes zähneknirschend gebeugt und die Hebesätze der kommunalen Steuern erhöht. Damit werden die Bürger stärker belastet – was das Gremium eigentlich vermeiden wollte.

„Ich wollte ein paar Teller für unsere Kita besorgen. Das hat mir die Verwaltung mit dem Hinweis auf den nicht genehmigten Haushalt verwehrt“, berichtete Bürgermeister Stefan Muth (SPD). Ein Beispiel für das Dilemma, in dem eine Ortsgemeinde steckt, die sich der Forderung des Landes widersetzt, alle Einnahmemöglichkeiten zu nutzen und die Steuern zu erhöhen. CDU-Mann Andreas Artz verteidigte die kürzlich erfolgte Weigerung des Rates, die Steuern anzuheben: „Das war nicht in Ordnung, dass uns die Kommunalaufsicht die Pistole auf die Brust setzt, obwohl Mainz zu dem Zeitpunkt die Anhebung der Nivellierungssätze auf 465 Prozent nur angekündigt, aber noch nicht beschlossen hatte. Auf diese Weise wird das System von unten ausgehöhlt.“

Auf dem Tapet lag der Beschlussvorschlag, den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar von 395 auf 465 Prozent zu erhöhen. Dies wurde von der Verbandsgemeinde Leiningerland dringend empfohlen, unter anderem auch, weil für die Berechnung der Umlagen, die die Gemeinde an die Verbandsgemeinde zahlen muss, der Nivellierungssatz zugrunde gelegt wird – also 465 Prozent. Es wird also so gerechnet, als verfüge die Gemeinde über Einnahmen in dieser Höhe.

„Bürger extrem belastet“

Sozialdemokrat Siegfried Sell-Sommerrock kündigte an, dem Beschlussvorschlag auch diesmal nicht folgen zu wollen. „Die Bürger sind aktuell extrem belastet. Ihnen würden durchschnittlich noch mal 40 bis 50 Euro pro Jahr mehr aufgebürdet“, sagte er und nannte die Landesregierung feige. Der Rat solle Handlanger der Regierung sein, dabei sei man doch als Vertreter der Obrigheimer gewählt worden. Rainer Wolf (FWG) konnte die Argumente des Vorredners zwar verstehen, „aber wenn unser Haushalt nicht genehmigt ist, dann ist die Gemeinde quasi handlungsunfähig“. Um das zu verhindern, stimme er wohl oder übel der Steuererhöhung zu.

Elke Sommerrock (SPD) räumte ein, dass es sich bei dem Schritt um ein zweischneidiges Schwert handele. Dennoch betonte sie: „Ich lass mich nicht erpressen.“ Artz meinte, der Druck komme ursprünglich nicht aus Mainz, sondern aus Koblenz vom Verfassungsgerichtshof. Dieser habe in seinem Urteil zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs vom 16. Dezember 2020 klar gemacht, dass die Gemeinden ihre Einnahmepotenziale auszuschöpfen hätten. „Und wenn ein Verfassungsorgan so etwas sagt, dann muss es das Landesparlament umsetzen.“ Insofern sei der ganze Vorgang formal richtig. „Aber das hat nichts mit Demokratie zu tun“, befand Sommerrock und betonte, dass sie mit ihrer Ablehnung ein Zeichen setzen wolle.

Vier Gegenstimmen, fünf Enthaltungen

Die Weigerung, die Hebesätze zu erhöhen, bringe nur etwas, wenn das alle Kommunen täten, sagte Axel Jurkat (FWG) und bedauerte, „dass wir uns auf der untersten Ebene die Köpfe heiß reden müssen“. Fraktionskollege Tilo Schwarz meinte: „Statt dass man uns dazu nötigt, über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen, müsste das Land einfach Mindestsätze festlegen und uns maximal die Freiheit geben, diese noch darüber hinaus anzuheben.“

Bei vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen gab der Rat mit sechsmal „Ja“ grünes Licht für die Steuererhöhung. Somit gelten in Obrigheim seit Jahresbeginn folgende Hebesätze: für die Grundsteuer A (Agrarflächen) 350 Prozent, für die Grundsteuer B (Bauland) 465 Prozent und für die Gewerbesteuer 405 Prozent.

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