Grünstadt Gepflasterte Straße im Neubaugebiet

Drei Beigeordnete, darunter die Erste mit Geschäftsbereich „Bauen und Umwelt“, werden die Gemeinde Obersülzen gemeinsam mit Ortsbürgermeister Andreas Lehmann vertreten. In der Sitzung des Rates am Montagabend wurden die Beigeordneten gewählt, der Geschäftsbereich übertragen und außerdem die Ausbauvarianten für Straßen im vierten Abschnitt des Neubaugebietes „Hinter den Gärten“ festgelegt.

Als erste Stellvertreterin Lehmanns im Amt bleibt Sabine Kutschke (CDU). Zu weiteren Beigeordneten wurden Gerd Fath (CDU) und Elke Schweizer (SPD) gewählt. Damit folgte der Gemeinderat, jeweils einstimmig, der Vorgehensweise, die mit der Änderung der Hauptsatzung in der konstituierenden Ratssitzung beschlossen wurde. Lehmann begründete die Ausweitung auf drei Beigeordnete damit, dass durch die berufliche Belastung der gesamten Verwaltungsspitze mehr Mitstreiter gebraucht werden. Kutschke betonte, dass sie auch als Beigeordnete mit Geschäftsbereich weiterhin unentgeltlich für die Gemeinde tätig sein wird. Durch die Umstrukturierung der Gemeindespitze entstehen keine Mehrkosten, hob sie ausdrücklich hervor. Breiten Raum in der Sitzung nahm die Entscheidung über die Ausbauvariante für die Straßen im Baugebiet „Hinter den Gärten, Erweiterungsplan I, Änderungsplan IV“ ein. Herbert von Bergen vom Büro Seiler Ingenieure und Architekten aus Alzey stellte dem Rat drei Varianten vor. Neben dem Straßenbau mit Asphalt wurde eine Variante mit nur einer Mittelrinne verworfen. Geeinigt hat man sich auf eine gepflasterte Straße mit zwei Gehwegen und zwei Regenrinnen. Gegen die asphaltierte Straße spreche, dass bei späterer Bebauung der Straßenkörper aufgeschnitten werden müsse. Bei der Variante mit einer einzelnen Mittelrinne sah der Rat die Sicherheit der Fußgänger – vor allem der Schulkinder – nicht gewährleistet. Außerdem wurden Probleme mit abgestellten Fahrzeugen befürchtet. „Allen Varianten gleich ist, dass wir die ersten Meter der Abbiegung von der Hauptstraße mit Bitumen ausbauen werden, um Schäden durch Schwerverkehr zu vermeiden“, so von Bergen. Da die Straße täglich von mindestens zwei Lkw befahren werden muss, die zum Mehrgenerationenhof wollen, sei dies sinnvoll. Für den Bebauungsplan wurde außerdem der Satzungsbeschluss gefasst, so dass er jetzt Rechtskraft hat. Obersülzen wird gegen die Herabsetzung der Anteile der Gemeinde an Ausbaubeiträgen klagen. Obersülzen hatte einen Anteil von 40 Prozent in ihrer Satzung festgelegt, dem hatten das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung widersprochen. Ein Widerspruch der Gemeinde gegen diese Entscheidung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier war zurückgewiesen worden. „Es geht uns darum zu zeigen, dass wir nicht mit dieser Entscheidung einverstanden sind“, so Lehmann, der einstimmiges Votum für die Klage vom Gemeinderat erhielt. Vertreter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land machten dem Rat wenig Hoffnung, dass die Klage Erfolg haben könnte, da 30 Prozent bereits ein Spitzensatz sei, der in Nebenstraßen von den Behörden als Gemeindeanteil anerkannt werde. (jös)

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