Grünstadt ATSV hat seine Vereinsgaststätte wieder

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Der ATSV Wattenheim ist den Wirt seiner Vereinsgaststätte los. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der nach einer rund 90-minütigen Verhandlung am Landgericht in Frankenthal geschlossen wurde. Zeitweise ging es zwischen den beiden Parteien hin und her wie bei einer Verhandlung auf einem orientalischen Basar.

Wie mehrfach berichtet, hat der Sportverein dem Wirt der Pizzeria Sicilia im Vereinsheim des ATSV nach internen Streitigkeiten und deutlichem Zahlungsverzug gekündigt. In die Haare geraten waren sich der ATSV und Inhaber Salvatore Buccheri vor allem auch wegen offener Gasrechnungen, weshalb der ATSV dem Wirt kurzerhand den Hahn abgestellt hatte. Auch der Betrieb der Kegelbahn, die Kosten hierfür sowie die Reinigungskosten für andere Teile des Gebäudes waren Streitpunkte. Zuletzt sei die Gaststätte in der Hochgerichtstraße 20b nur noch als Heimservice betrieben worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht begann mit einem Gespräch am Richtertisch des Vorsitzenden Richters Wolfgang Nixdorf. Dabei ging es um den Pachtvertrag. Beide Parteien behaupteten, das Original des Vertrags vorzulegen, doch Buccheris Unterlagen wichen von denen des ATSV deutlich ab, wie der Richter feststellte. Auch eine Klageerweiterung seitens des ATSV kam zur Sprache, die allerdings wohl verspätet eingereicht worden war, so dass die Kosten noch nicht ans Gericht bezahlt werden konnten, da die Rechnung erst am Tag vor der Verhandlung beim ATSV eingetroffen war. Dieser Aspekt spielte aber im anschließenden Gefeilsche um eine Lösung keine Rolle mehr. Richter Wolfgang Nixdorf machte beiden Parteien unmissverständlich klar, dass das Verfahren bei einer Beweisaufnahme mindestens bis Ende 2016 laufen werde, wenn nicht länger. Rechtsanwalt Kai-Uwe Trinks aus Bad Dürkheim, der den ATSV vertrat, bezifferte die Forderungen auf rund 16.000 Euro. Götz Stuckensen, der Anwalt von Buccheri, machte Gegenforderungen seines Mandanten geltend, die allerdings nicht genau beziffert wurden, da hier die Beweislast beim Beklagten liege. Der Wirt berief sich im Verfahren aber mehrfach auf mündliche Absprachen, die er mit dem Vorstand des ATSV getroffen habe. Im Lauf der Debatte kamen verschiedene Vorschläge auf, bei denen immer wieder unterschiedliche Forderungshöhen, Räumungs- und Ratenzahlungstermine vereinbart wurden. Drei Mal wurde die Sitzung unterbrochen, damit sich der komplett anwesende Vorstand des ATSV beraten konnte. Letztlich einigten sich die beiden Parteien auf die Zahlung von 7000 Euro in Raten zu 500 Euro ab dem 1. Juli 2016, die Buccheri an den ATSV zu leisten hat. Außerdem verpflichtet sich der Wirt, die Gaststätte und auch die Wohnung des ATSV bis zum 31. Oktober zu räumen. Interessanter Aspekt bei den Verhandlungen war, dass Buccheri offensichtlich das Gasthaus und Hotel „Zum Engel“ in Eisenberg erworben, oder zumindest Verträge für einen Erwerb in der Tasche hat. „Sie müssen mir mal erklären, welche Bank ihnen das finanziert, wenn Sie hier bei Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen“, forderte Richter Nixdorf den Beklagten auf. Buccheri betonte, er wolle sich im Hotel „Zum Engel“ eine neue Existenz aufbauen. Sicher nicht ganz ernst gemeint war wohl auch seine Aufforderung an die ATSV-Mitglieder: „Ihr müsst dann halt alle zu mir essen kommen, dann kann ich die Schulden schneller zurückzahlen.“ Nach dem Prozess sagte Manfred Mahr, der Vorsitzende des ATSV, gegenüber der RHEINPFALZ: „Es ist sicher nur ein Kompromiss für uns, der uns auch unterm Strich nur wenig Geld bringen wird, wenn wir die Prozesskosten abziehen, doch damit ist ein leidiges Kapitel beendet. Wir können endlich wieder über unsere Gaststätte verfügen, das ist das, was für uns zählt.“ (jös)

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