Altleiningen Altleiningen ist quasi handlungsunfähig

Ein Problem sieht die Kommunalaufsicht im vorgesehenen Kauf von Flächen für das Neubaugebiet „Holzweg“.
Ein Problem sieht die Kommunalaufsicht im vorgesehenen Kauf von Flächen für das Neubaugebiet »Holzweg«.

Eigentlich wollte der Altleininger Ortsgemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung dem neu gegründeten Kulturverein Aufgaben übertragen und ein Budget zuteilen. Doch dem Gremium sind aktuell die Hände gebunden.

Beigeordneter Frank Dennhardt (WG Dennhardt), der die Sitzung leitete, sagte: „Wir können keine Aufträge erteilen und kein Geld ausgeben. Unser Haushalt ist noch nicht genehmigt.“ Es könne nicht der Bau eines Regenrückhaltebeckens in Höningen beschlossen werden, es dürften keine Freiwilligen Leistungen wie Zahlungen an Vereine getätigt werden und auch Wege mit Stolperfallen müssten bleiben wie sie sind. Im Rat kam die Frage auf, wer denn die Haftung übernehme, wenn beispielsweise ein Bürger stürzt und sich verletzt beziehungsweise Hochwasserschutz nicht rechtzeitig vor dem nächsten Starkregenereignis umgesetzt ist.

Altleiningen ist mit rund 4,5 Millionen Euro hoch verschuldet, hat aber erst im Dezember die Realsteuersätze in großen Schritten erhöht. Aktuell liegen diese deutlich über den Nivellierungssätzen: bei der Grundsteuer A 330 Prozent (Nivellierungssatz: 300 Prozent), bei der Grundsteuer B 420 Prozent (365) und bei der Gewerbesteuer 400 Prozent (330).

Zwei Gründe für die Ablehnung

„Die Ortsgemeinde hat für 2022 ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt dazu Joerg Schifferstein, der Pressesprecher der Verbandsgemeinde Leiningerland. „Allerdings plant das Land, die Nivellierungssätze für 2023 anzuheben: bei der Grundsteuer A auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B auf 465 Prozent und bei der Gewerbesteuer auf 400 Prozent.“ Die Forderung, dass die Sätze in Altleiningen stets über denen des Landes liegen müssten, sei dann nicht mehr erfüllt, nennt Schifferstein einen Grund für die Ablehnung des Doppelhaushaltsplanes. Der zweite betreffe die vorgesehenen Ausgaben für Grunderwerb für das Neubaugebiet „Holzweg“. Dafür seien in beiden Jahren jeweils 50.000 Euro einkalkuliert, in der Erwartung, dass mit den Erträgen bei einem späteren Verkauf des erschlossenen Baulandes der Etat entlastet wird. Der Sprecher kündigt zeitnah Gespräche zwischen Verwaltung und Kommunalaufsicht an. „Dafür laufen bereits intensive Vorbereitungen, unter anderem fachliche Stellungnahmen etwa zum Baugebiet. Eventuell muss der Rat neue Beschlüsse zu Realsteuersätzen und Haushaltsansätzen treffen.“

Zu Haftungsfragen sagt Schifferstein: „Die Gemeinde ist zwar in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Das gilt aber nicht in Bereichen, in denen Gefährdungen entstehen.“

Dass einem Etatplan von der Kommunalaufsicht die Zustimmung verwehrt wird, komme nicht sehr oft vor. „In der Vergangenheit hat die Kreisverwaltung hin und wieder eine Ablehnung angedroht. In allen Fällen konnte aber durch intensive Gespräche erreicht werden, dass die Haushalte, meist nach geforderten Anpassungen, schließlich genehmigt wurden.“

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