Frankenthal Streit um Nachbarwand

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Seit einigen Wochen tut sich wenig auf der Baustelle an der Ecke Schmiedgasse/Wormser Straße. Ein Nachbar hat die Arbeiten am von der Yakar Bauträger GmbH geplanten Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (wir berichteten am 22. März) per einstweiliger Verfügung gestoppt. Bei einem ersten Termin vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal am Mittwoch konnten sich die streitenden Parteien nicht einigen.

Zankapfel ist die Außenwand des Nachbargebäudes in der Wormser Straße. Diese sei durch den Abriss des ehemaligen Geschäftshauses Foto Rothenbach schwer in Mitleidenschaft gezogen worden, führte Rechtsanwalt Werner Linn aus, der den Nachbarn vor Gericht vertritt. An mehreren Stellen seien Steine aus der Mauer herausgebrochen worden. Außerdem sei ein Stützpfeiler aus Sandstein beschädigt worden, so Linn. Dieser Mauerpfeiler beschäftigt auch die Gegenseite, weil er in das Baugrundstück hineinragt. Das habe ein Vermessungsingenieur nachgewiesen, berichtete Yakars Rechtsanwalt Christian Hurek. Der überstehende Teil müsse entfernt werden, damit die Außenwand des Neubaus – eine Brandschutzwand – wie geplant hochgezogen werden könne, erklärte Özgür Yakar, Geschäftsführer der Yakar Bauträger GmbH. Das wiederum will der Nachbar verhindern: „Eine Entfernung der überstehenden Teile könnte die Standsicherheit des Hauses meines Mandanten beeinträchtigen“, sagte Anwalt Linn. Ein weiterer Streitpunkt: Vor dem Gießen der Bodenplatte des Neubaus sei die Nachbarwand untergraben worden. Der dadurch entstandene Hohlraum sei notdürftig mit Styropor und Steinwolle ausgestopft worden, nicht aber mit massivem Material. „Wird nun weitergebaut, bleibt ein Hohlraum zurück, der bei einer späteren Setzung für Schäden am Nachbarhaus sorgen könnte“, meinte Linn. Er sieht in der Untergrabung auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht seines Mandanten. Außerdem habe sich der Bauträger nicht an die einstweilige Verfügung gehalten. Seit dem 11. März müssten die Arbeiten eigentlich ruhen, doch davon könne keine Rede sein. Immer wieder werde auf der Baustelle gearbeitet, betonte Linn. Das bestreitet die Gegenseite. Hurek: „Jeder Tag, den der Bau stillsteht, kostet richtig viel Geld.“ Über die Erstattung dieser Kosten werde noch zu reden sein. Der Rechtsanwalt warf der gegnerischen Partei vor, das Bauvorhaben mit allen Mitteln verzögern oder verhindern zu wollen. „Ich habe den Eindruck, dass eine Einigung gar nicht gewollt ist“, meinte Hurek. So habe der Nachbar vor Baubeginn eine Beweisaufnahme im Innern seines Gebäudes nicht zugelassen. Solche Ortstermine seien üblich, um in einem späteren Streitfall überprüfen zu können, ob Schäden die Folge von Bauarbeiten sind oder bereits vor deren Start vorhanden waren. Die durch ausgebrochene Steine in der Mauer entstandenen Löcher würden „fachgerecht“ wieder geschlossen, erklärte Hurek, der von „kosmetischen Reparaturen“ sprach. „Das Abrisshaus war ohne Fuge direkt angebaut. So was lässt sich nicht mit chirurgischer Präzision entfernen.“ Ernsthafte Schäden seien keine entstanden. Außerdem sei der Nachbar rechtlich auf der sicheren Seite. Komme es im weiteren Ablauf zu Schäden, die auf die Bauarbeiten zurückzuführen seien, müsse der Bauträger haften. Mehrfach forderte Richterin Schäfer die Parteien dazu auf, „unter Nachbarn eine Lösung zu finden“. Nachdem die Klägerseite erst einen Gutachter verlangt und dann eine Bankbürgschaft als Sicherheit für eventuelle Schäden gefordert hatte, schienen beide Seiten einer Einigung nahe zu sein. Die hätte wie folgt ausgesehen: Ein vom Gericht bestellter unabhängiger Gutachter prüft auf der Baustelle die strittigen Punkte. Gibt dieser der Klägerseite Recht, übernimmt Yakar die Kosten. Stimmt er aber dem Bauträger zu und teilt dessen Meinung, dass die überstehenden Mauerteile gefahrlos abgerissen werden können, muss der Nachbar den Gutachter zahlen. Nach knapp zwei Stunden und weiteren Gesprächen musste die Richterin allerdings feststellen: „Eine gütliche Einigung ist heute nicht möglich.“ Der Anwalt des Bauträgers beantragte, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Die Kläger blieben bei ihren Vorwürfen. Am Freitag, 15. April, wird die Verhandlung um 9 Uhr fortgesetzt. (gnk)

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