Frankenthal Stadtklinik-Affäre: Landesarbeitsgericht kassiert zweite Kündigung

Der frühere Kaufmännische Direktor würde nach eigener Aussage im Prozess „sehr gerne“ wieder an der Stadtklinik Frankenthal arbe
Der frühere Kaufmännische Direktor würde nach eigener Aussage im Prozess »sehr gerne« wieder an der Stadtklinik Frankenthal arbeiten.

Klatsche für die Stadt Frankenthal vorm Landesarbeitsgericht in Mainz: Auch die zweite fristlose Kündigung des Kaufmännischen Direktors der Stadtklinik Frankenthal, Ralf Kraut, von Juli 2020 ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Die Stadt muss ihrem führenden Mitarbeiter nach dem Urteil von Dienstag für den Zeitraum von Juli 2020 bis einschließlich Dezember 2023 509.000 Euro Lohn zuzüglich Zinsen zahlen. Außerdem kann Kraut, der im Prozess betont hatte, „sehr gerne“ wieder an der Stadtklinik arbeiten zu wollen, auf einer Weiterbeschäftigung bei der Stadt als Träger des Krankenhauses bestehen. Auch für eine dem Kaufmännischen Direktor vorgeworfene Pflichtverletzung bei der Abrechnung von intensivmedizinischen Behandlungen sah das Gericht am Dienstag – ebenso wie in einem früheren Verfahren – keine Anzeichen.

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