Frankenthal LESERBRIEFE AN DIE LOKALREDAKTION:

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Als aufmerksame RHEINPFALZ-Leser entnehmen wir der Berichterstattung im Zusammenhang mit der von Oberbürgermeister Hebich und dem Bauamt dem Stadtrat empfohlenen Bebauung auf der Wiese im Gebiet Ziegelhofweg, dass offenbar lediglich ein Konzept der städtebaulichen innerstädtischen Verdichtung besteht, nicht dagegen ein Grünflächenkonzept. So wirtschaftlich notwendig es sein mag, die Stadtgrenzen nicht ausufern zu lassen, sollte doch auch der innerstädtische Bereich lebenswert bleiben. Bislang scheint aber Verdichtung lediglich im Sinne von Zubauen freier Flächen zu erfolgen, so Randsteinbebauung gegenüber Tarkett, so auch letzthin der Beschluss, die Erholungsfläche an der Welschgasse an einen Investor zu verkaufen. Man darf auch gespannt sein, wie groß denn der Nachfolgebau eines Investors anstelle der künftig dort abgängigen Klinik im Metznerpark aussehen wird – oder sollte hier tatsächlich nach dem Abriss eine Grünfläche vergrößert werden? Wie Verdichtung auch im positiven Sinne ohne Vernichtung von Flächen bewerkstelligt werden kann, so etwa durch Umbau von Lagerhallen, Aufstockung vorhandenen Wohnraums oder Ausbau von Dachgeschossen, zeigen andere Städte. In Frankenthal besteht jedenfalls dringender Diskussionsbedarf für ein Grünflächenkonzept, bevor die letzte freie Fläche zugebaut ist. Zur Anregung sei die Webseite der Initiative Stadtgrün in Frankenthal empfohlen. Souveräne Anwendung geltender rechtlicher Gesetze zum Baurecht sieht anders aus! Wer sich nur ein bisschen im Bauplanungsrecht auskennt, muss sich schwer wundern, über die rechtliche und inhaltliche Vorgehensweise der Stadt bei der angestrebten Bebauung im Ziegelhofgebiet. Da hält man eine fundierte und unabhängige rechtliche Beurteilung einer renommierten Fachanwaltskanzlei für eine „akademische Diskussion“ und reagiert mit „Unverständnis“, dass eine Kanzlei in einem so „frühen“ Verfahrensstadium zu so einem Ergebnis kommt. Das kann ich mir nur so erklären, dass man nicht in der Lage ist (oder sein will), die Inhalte des Baugesetzbuches rechtssicher anzuwenden und auch nicht willens ist, ein Rechtsgutachten neutral zu lesen und zu erfassen. Die Fakten noch mal ganz vereinfacht dargestellt: 1. Der Stadtrat hat keine Änderung eines Bebauungsplanes, sondern eine Teilaufhebung „hier einer Grünfläche“ beschlossen, mit dem Ziel, ein darunter liegendes Baufenster für ein kirchliches Gemeindehaus „aufzudecken“, um Wohnbebauung (damals offizielle Beschlusslage „für Flüchtlinge“) zu ermöglichen. Es ist absolut unmöglich, auf einer solchen Gemeinbedarfsfläche eine Wohnbebauung zu genehmigen. Das ist Basiswissen eines jeden Stadtplaners. Damit fehlt dieser Bebauungsplanteilaufhebung die sogenannte „städtebauliche Erforderlichkeit“. 2. Das alte Baufenster für das kirchliche Gemeindezentrum wurde im Zuge des Kindergartenneubaus am Ziegelhofweg schon dorthin verschoben und anstelle dieser Bebauungsmöglichkeit Grünfläche festgesetzt. 2012 hat OB a. D. Theo Wieder einen Bebauungsplan zu diesem Zweck rechtssicher erstellen lassen. Zusätzlich wurde der Flächennutzungsplan, an genau der jetzt in der Diskussion stehenden Fläche ebenfalls in eine Grünfläche geändert. Eigenartig, wie die langfristigen Ziele der Stadtentwicklung unter kurzfristigen Aspekten über Bord geworfen werden. Zum Schluss lässt sich bei so viel Verschleierungstaktik nur noch die Frage stellen: Für wen und für was wird dieser Aufwand denn eigentlich in Wirklichkeit betrieben? Die Aussagen, die OB Hebich in der letzten Stadtratssitzung getätigt hat, lassen befürchten, dass sozialer Wohnungsbau mit Mietpreisbindung nicht „festgezurrt“ werden soll/kann? Ein Tipp an den Stadtrat: Das Baugesetzbuch lässt die Festsetzung von Flächen zu, auf denen nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen. Genau das ist doch vom Stadtrat gewollt, oder etwa doch nicht? Und nur zu diesem Zweck denkt man überhaupt über die Versiegelung einer wertvollen innerstädtischen Freifläche nach, anstelle in einem gesamtstädtischen Konzept eine insgesamt nachhaltige Innenentwicklung in Frankenthal zu betreiben? Es treibt einem doch den Puls hoch. Zuerst wird über mangelnde Absprache zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und der Stadt geschrieben. Dann können Ampelphasen nicht geändert werden, da hier die Firma Siemens mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit benötigt, und dann wird auf die Schwarmintelligenz gehofft. Es ist wohl eher von Schamintelligenz oder Fremdschämen auszugehen, wenn man die ganzen Ausreden liest. Was hat der Schwerverkehr in Frankenthal zu suchen? Wieso wurde nicht konsequent über A 6 und A 61 umgeleitet? Sind Europa- und Westring auf solch ein „schweres“ Aufkommen baulich vorbereitet? Repariert das Landesamt dann auch gleich die Schäden, die schon jetzt augenscheinlich sind? Dann aber bitte auch nur von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, denn das sind wir ja von der B 9 schon gewohnt.

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