Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Laub: Bis zu 500 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Reinigungspflicht

Nicht erlaubt: Müllsäcke mit Grünabfall am Straßenrand, wie hier Mitte Oktober in der Heßheimer Straße.
Nicht erlaubt: Müllsäcke mit Grünabfall am Straßenrand, wie hier Mitte Oktober in der Heßheimer Straße.

Wer das Laub rund um sein Anwesen nicht wie vorgeschrieben entsorgt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Darüber informiert die Verwaltung auf Anfrage. Müllsäcke oder andere Behälter mit Blättern werden nicht abgeholt. Doch der in Frankenthal neu eingeführte Laubsack ist bis jetzt wenig nachgefragt.

Wohin mit all dem Laub: Vor dieser Frage stehen im Herbst etliche Bürger. Besonders betroffen sind Anwohner, in deren Straßen viele Bäume stehen. Laut Reinigungssatzung der Stadt sind sie dazu verpflichtet, die Blätter zusammenzukehren und zu entsorgen. „Die Reinigungspflicht des Bürgers umfasst auch die Laubbeseitigung. Dabei ist es unerheblich, ob die Blätter von eigenen Bäumen aus dem Vorgarten oder von städtischen Bäumen am Straßenrand stammen“, betont Stadtsprecherin Xenia Schandin. Wer das Laub auf eine Grünfläche fege oder mit Laub gefüllte Säcke an den Straßenrand stelle, verstoße gegen die Satzung, die auch vorschreibt, dass aus Ritzen sprießendes Unkraut und Unrat jeder Art zu entfernen sind – und riskiert damit ein Bußgeld. Den Dreck vor dem eigenen Haus auf Nachbargrundstücke, in den Kanal oder auf die Fahrbahn zu verschieben sei ebenfalls untersagt.

Trotz dieser Vorschriften stehen im Stadtgebiet seit einigen Wochen in etlichen Straßen blaue oder gelbe Müllsäcke und Kartons mit Laub am Gehwegrand. Aufgefallen ist das auch der Verwaltung, heißt es auf Nachfrage. Welche Viertel besonders betroffen sind oder wie hoch die Anzahl der zu Unrecht deponierten Behälter ist, könne man nicht sagen. Immerhin seien rund 200 Kilometer Straßenlänge zu kontrollieren. Bürger könnten Hinweise per E-Mail an ordnungundumwelt@frankenthal.de schicken. Im Falle eines Verstoßes gegen die Reinigungspflicht verteile die zuständige Ordnungsbehörde zunächst einen Stoppzettel. „Im nächsten Schritt kann das Instrument der Geldbuße in Betracht gezogen werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Erst vier Laubsäcke eingesammelt

Als zusätzlichen Service versteht die Stadt einen in diesem Jahr probeweise eingeführten Laubsack. Diesen 120-Liter-Sack, in dem auch Grünabfälle gesammelt werden können und der nach Terminvereinbarung abgeholt wird, gibt es seit Ende September zum Stückpreis von drei Euro im Bürgerbüro des Eigen- und Wirtschaftsbetriebs (EWF) in der Ackerstraße und beim Bürgerservice im Rathaus. Verkauft wurden seither 70 Laubsäcke, informiert die Stadt am Montag auf Anfrage. Vier Stück seien bislang mit Abholtermin eingesammelt worden.

Im Vorfeld der Einführung des Laubsacks hatte es kontroverse Debatten gegeben. Dreimal stand das Thema im Betriebsausschuss zur Abstimmung. Dabei war nach Ansicht des Innenministeriums in einem Fall gegen geltendes Recht verstoßen worden. Auch Bürger hatten gegen die aus ihrer Sicht ungleiche Behandlung protestiert. Wer den Laubsack nicht bezahlen will, kann Blätter und Grünschnitt im Wertstoffcenter und in der Kompostanlage abgeben oder in kleinen Mengen über die Biotonne entsorgen. Einen gestiegenen Andrang bei beiden Einrichtungen habe man nicht registriert. Außerdem stellt die Stadt Container für Grünabfälle auf. Am 19. November gibt es Annahmestellen in Lauterecken und im Heßheimer Viertel, ein weiterer Container steht von 16. bis 19. November im Nordend gegenüber der Lessingschule.

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