Frankenthal Bauprojekt: Die unendliche Geschichte

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Heute wird an der Ecke Schmiedgasse/Wormser Straße wieder ein Kran installiert: Das Oberlandesgericht hat den im Eilverfahren von einem Nachbarn erwirkten Baustopp für das dort geplante Wohn- und Geschäftshaus aufgehoben. Der Streit um das Projekt ist damit aber nicht beigelegt.

Für Özgür Yakar ist im ersten Schritt vor allem eins wichtig: Seine Firma – die Yakar Bauträger GmbH – darf auf dem Grundstück Schmiedgasse/Wormser Straße, wo früher das Foto-Fachgeschäft Rothenbach stand, weiterbauen. Fast ein halbes Jahr, nachdem sein Nachbar per einstweiliger Verfügung einen Baustopp für das dort geplante Wohn- und Geschäftshaus erwirkt hat, wird heute, Montag, wieder ein Kran installiert. Der Grund: Das Pfälzische Oberlandesgericht hat inzwischen entschieden, dass der Eigentümer der benachbarten Immobilie die Aktivitäten „zu dulden hat“, wie es Yakars Rechtsanwalt Thomas Schell (Ludwigshafen) formuliert. Schell sieht durch die Entscheidung in letzter Instanz bestätigt, was er schon im März für seinen Mandanten ins Feld geführt hatte: dass „allen statischen Notwendigkeiten“ Rechnung getragen worden sei. Dies habe Yakar unter anderem durch Expertisen namhafter Prüfstatiker nachweise können. Die Gegenseite habe immer nur „Kurzgutachten von einer halben bis einer Seite“ vorgelegt, so Schell. Der Anwalt will für seinen Mandanten nun in die Offensive gehen und Schadenersatz für die Bauzeitverzögerung einklagen. Zur möglichen Höhe wollte sich der Jurist gegenüber der RHEINPFALZ nicht äußern. Es handele sich just bei diesem Thema um eine der kompliziertesten zivilrechtlichen Fragestellungen, sagt Thomas Schell. Die vorgesehene Schadenersatz-Forderung Yakars gegen seinen Nachbarn ist wohl aber nur eine Facette eines Streits, der auch künftig Gerichte und Rechtsanwälte beschäftigen dürfte: Im Namen seines Mandanten strebt der Frankenthaler Anwalt Werner Linn ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren an. Mit diesem, einem möglichen Hauptsacheverfahrenen vorgeschalteten Schritt, wird von unabhängigen Fachleuten geprüft, ob durch die Bebauung – bisher stehen auf dem Yakar-Grundstück lediglich Teile des Erdgeschosses – ernsthafte Schäden am benachbarten Gebäude entstanden sind. Exakt das ist nach Darstellung Linns am Haus seines Mandanten in der Wormser Straße der Fall. „Bei starken Regenfällen läuft das Wasser daumendick in den Keller. Das habe ich selbst gesehen“, sagt Linn. Er bezweifelt, dass Hohlräume auf dem Grundstück vor dem Gießen der Grundplatte dort fachgerecht verfüllt worden sind. Das wiederum bestreiten Yakar und Schell vehement. Linn zufolge laufe derzeit die Äußerungsfrist. Innerhalb des Beweisverfahrens könnte dann beispielsweise durch Kernbohrungen geprüft werden, ob Versäumnisse vorliegen, so der Rechtsanwalt. Einstweilen erlaubt die Entscheidung des Oberlandesgerichts der Yakar Bauträger GmbH auch, den zwölf Zentimeter breiten Überstand zu entfernen, der im März Stein des Anstoßes war und zu der einstweiligen Verfügung gegen die Baufirma geführt hatte. Dahinter wiederum steckt die Frage, ob und wie der Grenzverlauf zwischen den Grundstücken an der Ecke Wormser Straße/Schmiedgasse vermessen worden ist oder nicht. Auch hier stand bisher Aussage gegen Aussage. Nach Vorstellung der Yakar Bauträger GmbH soll am Eingang zum nördlichen Teil der verkehrsberuhigten Wormser Straße ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Ursprünglich geplanter Termin zur Fertigstellung war Ende dieses Jahres. Der Neubau soll nach den, wie Yakar sagt, eng mit der Bauabteilung der Stadt abgestimmten Plänen sechs Wohnungen und im Erdgeschoss ein Ladenlokal beherbergen – letzteres rund 125 Quadratmeter groß. Geplant ist auch ein Penthouse mit rund 170 Quadratmetern Grundfläche. Alle Wohneinheiten sind nach Yakars Darstellung seniorengerecht geplant.

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