Frankenthal 120 Bürger erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Auch Bewohner von Pflegeheimen, deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu zahlen, können HzL beziehen.
Auch Bewohner von Pflegeheimen, deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu zahlen, können HzL beziehen.

Die Anzahl der Menschen, die in Frankenthal Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, ist rückläufig. Mit 120 Bürgern waren zum Stichtag 31. Dezember 2021 exakt 15 Personen (12,5 Prozent) weniger betroffen als noch im Jahr davor. 2019 hatte die Empfängerzahl bei 129 gelegen.

Aktuell ist viel vom neuen Bürgergeld die Rede. Doch noch immer gibt es Menschen, die Sozialhilfe beziehen, im Amtsdeutsch inzwischen Hilfe zum Lebensunterhalt (abgekürzt HzL oder HLU) genannt. Diese Leistung greift, wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten nicht funktionieren. Allerdings können auch Angehörige zur Zahlung herangezogen werden.

Wie der Zeitungsdienst Südwest (ZDS) berichtet, gab es zuletzt bundesweit rund 214.860 HzL-Empfänger. Das ist gemessen an bundesweit etwa 6,9 Millionen Menschen, die eine Mindestsicherung nach dem Sozialgesetzbuch bekommen, eine zahlenmäßig kleine Gruppe. Die Betroffenen stehen jedoch für hilfsbedürftige Menschen, die anders nicht aufgefangen werden können.

Auch Minderjährige haben Anspruch

Wie aus der Regionaldatenbank Genesis hervorgeht, bezogen 8980 Männer, Frauen und Kinder in Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2021 diese spezielle Unterstützung – mehr als im Vorjahr (8690). Auf Bundesebene ist ihre Anzahl rückläufig. Gab es 2020 noch 217.370 Empfänger, waren es ein Jahr später 214.860 HzL-Bezieher. Diese Menschen hatten weder Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), noch auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung. Bei den Betroffenen sorgen laut ZDS etwa Krankheiten für eine befristete Erwerbsminderung, obwohl sie unter 65 Jahren alt sind oder länger als sechs Monate stationär untergebracht waren, ohne erwerbsgemindert zu sein.

Auch Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben, sind anspruchsberechtigt, wenn Einkünfte fehlen. Ebenso Bewohner in stationären Einrichtungen der Pflege, Alten- oder Eingliederungshilfe, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten der Unterkunft zu zahlen. Ende 2021 lebten in Frankenthal 50 HzL-Empfänger in einem Alten- oder Pflegeheim, was einem Anteil von 47,6 Prozent entspricht. (Vorjahr: 60 Personen/50 Prozent). Der Bundeswert lag bei 48,1 Prozent (2020: 44,9 Prozent).

Statistik nicht ganz exakt

Der Wohnsitz in einem Heim oder außerhalb entscheidet auch über den Regelsatz, der sich künftig an den im Bürgergeldgesetz festgelegten Werten orientiert. Demnach gab es 2021 maximal 446 Euro für alle, die in einer eigenen Wohnung gelebt haben. Ab 1. Januar erhalten diese Personen höchstens 502 Euro. In voller Höhe übernommen werden die Miet- und Heizkosten. Dazu gibt es einmalige Leistungen, etwa für die Ausstattung des Haushalts. „Weiterhin können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden sowie Beiträge für die Altersvorsorge. Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit können zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage Schulden übernommen werden“, teilt das Bundessozialministerium mit. Wer in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung lebt, für den galten bis Ende 2021 als Bedarfssatz 357 Euro, seit dem 1. Januar sind es 402 Euro.

30 HzL-Empfänger waren in Frankenthal zum 31. Dezember 2021 jünger als 18 Jahre. Weitere 45 befanden sich im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 65 Jahren, 35 waren 65 oder älter. 15 ausländische Empfänger bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt (14,3 Prozent, bundesweit 11,5 Prozent). 55 Empfänger waren Frauen (52,4 Prozent). Ganz exakt ist die Statistik jedoch nicht, weil die Zahlen aus Datenschutzgründen jeweils auf den nächsten Fünfer- oder Zehnerwert aufgerundet werden.

Wenn es darum geht, bedürftige Menschen ausfindig zu machen, ist das Sozialministerium an Hilfe interessiert. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz müsse das Sozialamt etwa nach dem Hinweis eines Nachbarn, dass bei einer Person Anhaltspunkte für einen Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen, tätig werden.

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