Frankenthal Hockey: Schiedsgericht weist SC-Einspruch zurück

«Frankenthal.» Das Bundesschiedsgericht des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) hat den Einspruch des Zweitligisten SC Frankfurt 1880 gegen die Entscheidung des zuständigen Ausschusses zurückgewiesen. Das hat TG-Vorsitzender Martin Schuff mitgeteilt. Der Ausschuss hatte das Heimspiel des SC Ende April gegen die TG Frankenthal mit 3:0 für die Turngemeinde gewertet.

Hintergrund: Die Frankfurter hatten bei dem Heimspiel Ende April den belgischen Nationalspieler Geoffrey Cosyns eingesetzt. Dieser war im Winter zu den Hessen gewechselt und hätte nach dem 1. Januar 2018 auch nur noch für Frankfurt spielen dürfen. Allerdings war er im Februar noch mal in seiner belgischen Heimat aktiv und damit gemäß der Spielordnung des DHB nicht mehr für Frankfurt in Liga zwei spielberechtigt. Entsprechend wertete der zuständige Ausschuss des DHB Mitte Mai die Partie des SC Frankfurt 1880 gegen die TG Frankenthal, bei der Cosyns zum Einsatz kam, mit 3:0 für die Turngemeinde. Eigentlich hatten die Hessen das Spiel 2:1 gewonnen. Ganz durch ist die Sache noch nicht. Das Bundesschiedsgericht ist nicht die letzte Instanz. Rechtskräftig wird das Urteil erst 14 Tage nach der Verkündung – wenn Frankfurt nicht in Revision geht. Für den SC ist noch der Gang vor das Bundesoberschiedsgericht des DHB oder vor ein ordentliches Gericht möglich. Von Frankfurt 1880 war gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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