Frankenthal Frankenthal: Urteil im Hallenbad-Mordprozess fällt am Nachmittag

Der Pflichtverteidiger fordert für seinen Mandanten „nicht mehr als acht Jahre“ Freiheitsstrafe. Archivfoto: BOLTE
Der Pflichtverteidiger fordert für seinen Mandanten »nicht mehr als acht Jahre« Freiheitsstrafe. Archivfoto: BOLTE

Das Hilfsschwurgericht des Landgerichts wird am Montagnachmittag ihr Urteil im Mordprozess um die tödlichen Messerstiche vor dem Hallenbad in Frankenthal im Januar 2018 sprechen. Die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben in ihren am Vormittag gehaltenen, ergänzenden Plädoyers erneut eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den 26 Jahre alten Türken aus Ludwigshafen gefordert, der einen deutlich älteren Landsmann so schwer verletzt hatte, dass dieser wenige Tage später im Krankenhaus starb.

„Systematisch geplante Tat“

Ankläger Martin Baum, der bei der Tat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sieht, beantragte zudem, ins Urteil den Vorbehalt einer späteren Sicherheitsverwahrung aufzunehmen. Es sei nicht auszuschließen, dass selbst eine lange Gefängnisstraße die Lebenseinstellung des jungen Mannes nicht ändere. Nebenklage-Anwältin Eva Lütz-Binder sprach von einer „systematisch geplanten Tat“, die ihren Ursprung im Macht- und Imponiergehabe jenes Umfelds habe, in dem der Angeklagte sich bewege.

„Aus dem Ruder gelaufen“

Pflichtverteidiger Heinrich Maul plädierte auf eine Verurteilung seines Mandanten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von „nicht mehr als acht Jahren“. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, sein Opfer sei verantwortlich für einen Zwischenfall in Mannheim, bei dem er im Februar 2015 verletzt wurde und habe unter diesem Erlebnis gelitten, so Maul. In seinem letzten Wort sagte der Mann, zu den Angehörigen des Getöteten gerichtet: „Es tut mir leid, dass alles so aus dem Ruder gelaufen ist.“ Das Urteil wird am Montagnachmittag um 13.45 Uhr verkündet.

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