Donnersbergkreis Wegeausbau billiger als erwartet

Jeweils einstimmig hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung den Auftrag für die Verstärkung zweier Wirtschaftswege beschlossen, das Architektenbüro Müller-Mizera mit der Ausschreibung für den Umbau der Kita beauftragt und eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet.

Die Verstärkung der beiden Wirtschaftswege „Rückweg“ und „Sportplatzweg“ hält der Rat bereits seit längerem für geboten. Zum Preis von rund 79.000 Euro hat er den entsprechenden Auftrag nun an die Firma Otto Jung aus Sien vergeben. Die Arbeiten werden nach Auskunft von Ortschef Albert Ziegler eventuell schon in dieser beginnen und spätestens Ende der dritten Oktoberwoche beendet sein. Die bevorstehende Kerwe und insbesondere der Sportplatzweg werden nicht beeinträchtigt. Da das günstigste Preisangebot deutlich unter der Kostenschätzung von 100.000 Euro geblieben ist, gab es eine Rücksprache mit dem Auftragnehmer. Es stellte sich laut Ziegler jedoch heraus, dass dessen Angebotspreise realistisch sind und die Firma auch leistungsfähig ist. Beide Wege sollen eine mindestens sechs Zentimeter dicke Tragschicht bekommen. Die Bankette sollen mit Schotter ausgefüllt werden, was zu einer leichten Kostenerhöhung führt. Die Finanzierung der Ausgaben wird im Nachtrag 2014 veranschlagt, wobei für den Rückweg laut Ziegler eine 60-prozentige Bezuschussung gesichert ist. Da eine Brandschutzschau ergeben hat, dass die Kindertagesstätte, in der im Untergeschoss auch eine Arztpraxis vorhanden ist, in großem Maße nicht den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht, hat das Architektenbüro Müller-Mizera eine Kostenaufstellung für die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen zur Behebung aller Brandschutzmängel angefertigt, die mit einer Bruttosumme von knapp 39.600 Euro abschließt. Diese Aufstellung wurde in einem Gespräch mit Brandschutzexperten und Behördenvertretern im Einzelnen erörtert und abgestimmt, allerdings mit dem Ergebnis, dass die Gesamtschätzkosten noch etwas höher ausfallen. Laut Ziegler können die Kosten durch Eigenleistungen weiter verringert werden, zum Beispiel beim Ausbau vorhandener Türen. Ansonsten sei abzuwarten, was eine Ausschreibung der nunmehr feststehenden Einzelpositionen durch das Architekturbüro ergebe. Einer solchen Auftragsvergabe stimmt der Rat einmütig zu. Beim Thema Hundesteuersatzung ging es um Anpassungen an die neuesten rechtlichen Bestimmungen sowie um redaktionelle Änderungen, die beim Gemeinde- und Städtebund zu einer neuen Mustersatzung geführt haben, die ab Januar 2015 in Kraft tritt. Die Höhe der Steuer wird dadurch nicht verändert. Als gefährliche Hunde gelten neuerdings nur noch die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier. Auf eine Zuhörernachfrage hin ließ Ziegler erkennen, dass auch der Gemeinde bekannt ist, dass noch einige Hunde im Ort nicht angemeldet sind. Er erinnerte an die Anzeigepflicht, wonach Hunde spätestens 14 Tage nach der Anschaffung angemeldet werden müssen. Eine Ausnahme bestehe bei Welpen, für die eine Anmeldung spätestens nach zwei Monaten zu erfolgen hat. Bei Nichtbeachtung drohten Geldstrafen. (dgw)

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