Donnersbergkreis Rockenhausen: Nach tödlichem Unfall schickt Gericht 19-jährigen Verursacher hinter Gitter

Wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsgefährdung ist ein 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht Rockenhausen verurteilt worde
Wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsgefährdung ist ein 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht Rockenhausen verurteilt worden. Er hatte einen Unfall verursacht, bei dem zwei Menschen

Zwei Menschen sind gestorben, weitere erheblich gefährdet worden, auf rund 100.000 Euro summierte sich der Sachschaden. Ein verheerender Unfall vor den Toren Kirchheimbolandens hat am Freitagnachmittag sein juristisches Nachspiel gefunden. Zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rockenhausen den heute 19 Jahre alten Unfallverursacher verurteilt, unter anderem wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung.
Passiert war es am 16. Januar: Der damals 18-Jährige hatte am Steuer eines Porsche Cayenne auf der L 401 zwischen Alzey und Kirchheimbolanden mit hohem Tempo eine kleine Wagenkolonne überholt. Trotz zweifach durchgezogener Linie hatte der 18-Jährige in Fahrtrichtung Kirchheimbolanden sein Gefährt auf die zweispurige Gegenfahrbahn gesteuert. Unmittelbar darauf passierte es: In einer Kurve krachte das schwere Fahrzeug frontal in einen BMW X3. In dessen Trümmern starben beide Insassen – ein 74 Jahre alter Mann am Steuer und seine ein Jahr jüngere Ehefrau.
Eine Bekannte der Familie hatte dem Fahranfänger den hochmotorisierten Porsche geliehen. Der heute 19-Jährige hatte, wie im Prozess deutlich wurde, wenig Fahrpraxis. Zu dem Unfallgeschehen hatte er sich nicht geäußert. Er behauptete, er könne sich an die Ereignisse jenes Tages nicht mehr erinnern. Die Staatsanwältin wie auch die Vertreter der Nebenklage hatten eine dreijährige Jugendstrafe gefordert. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe in den Raum gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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