Donnersbergkreis Rat lehnt Erhöhung der Realsteuern ab

Der Zellertaler Gemeinderat lehnte bei seiner jüngsten Sitzung eine „freiwillige“ Erhöhung der Realsteuern ab. Bei Grund- und Gewerbesteuer bleibt alles beim Alten.

Steuererhöhungen sind nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei Gemeinderäten unpopulär. Insbesondere dann, wenn das Land einmal mehr darauf pocht, dass die Gemeinden ihre eigenen Steuerquellen tatsächlich ausschöpfen müssen, anstatt immer nur auf die Hilfe des Landes zu hoffen. Fritz Jilek, der Kämmerer der Verbandsgemeinde Göllheim, rechnete vor, dass, gemessen am Geldwert, die Realsteuern heute deutlich niedriger lägen, als zum Beispiel in den 90er Jahren. Der von ihm erläuterte Verwaltungsvorschlag zielt darum auf eine „moderate Dynamisierung“ der Steuersätze. Sprich eine jährliche Erhöhung um 1,5 Prozent als Inflationsausgleich. Bei den Grundsteuern A und B würde dies nach Jileks Berechnungen ein bis drei Euro ausmachen. Die Mehreinnahmen für die Gemeinde Zellertal aus Grund- und Gewerbesteuer lägen bei rund 3000 Euro jährlich. Jedenfalls so lange das Land nicht den Nivellierungssatz erhöht (vorgegebener Grund- und Gewerbesteuersatz). „Darüber liegende Mehreinnahmen bleiben komplett bei der Gemeinde“, hob Jilek hervor. Bedenken hatte Petra Ochßner, dass mit der Steuererhöhung der Nivellierungssatz steige. Weitere Fragen betrafen die Entscheidungen anderer Gemeinden. „Der Gemeinderat entscheidet“, betonte Jilek. Ortsbürgermeister Raimund Osterroth verwies auf den Vorteil, dass die Annahme des Verwaltungsvorschlags für eine „relative Ruhe“ in der Steuerfrage sorgen würde. Man würde nicht immer wieder auf die Neufestsetzungen des Landes reagieren müssen, so Osterroth. Im übrigen ergäben sich aus dem Beschluss keine großen Veränderungen, die enorm belasten würden. Bei der Abstimmung standen trotzdem vier Ja-Stimmen sechs Gegenstimmen und vier Enthaltungen gegenüber. Einstimmig beschloss man eine Änderung der Zweckvereinbarung mit Bubenheim zur Benutzung des Gemeindekindergartens in Harxheim. Danach wird die Anschaffung geringfügiger Vermögensgegenstände, zum Beispiel eines kleineren Spielgeräts, künftig bei den Sachkosten eingestuft. Sie gehen damit in die Umlage ein. Den entsprechenden Beschluss fasste bereits der Bubenheimer Gemeinderat. Ausgaben für die Kindertagesstätte betrafen die vorbereitenden Tiefbauarbeiten für die Neuanlage von Parkplätzen (Firma Weltlich aus Harxheim, rund 8500 Euro). Die Verlegung der Gasleitung im Außen- und Innenbereich (rund 2200 Euro). Den Einbau einer Akustikdecke für rund 4200 Euro durch die Firma Frangel aus Harxheim sowie die Installation von LED-Leuchten (knapp 1100 Euro). Zwei Bauplätze umfasst der Bebauungsplan „Vorderes Wiesengässchen“, der das private Gelände der ehemaligen Gärtnerei Ermel betrifft. Ohne Planänderung wurde der Entwurf nach der Abwägung als Satzung beschlossen. 150 Euro Nutzungspauschale werden ab 2016 für Trauungen im Harxheimer Rathaus erhoben (bisher 90 Euro). Rückwirkend zum 1. Januar 2014 erhält die Gruppe „Bürger für Bürger“ davon 40 Euro pro Trauung als pauschalen Ausgleich für Reinigung und Hausmeisterarbeiten. Mit der Genehmigung des Abschlussberichts zur Dorfmoderation im Ortsteil Harxheim schuf der Rat die formale Voraussetzung für die Abberufung der restlichen Fördermittel. Die Geschwindigkeitsmessung in der Wachenheimer Straße habe im Durchschnitt keine gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen ergeben, informierte Osterroth. Für das Baugebiet „Im Litzelsteg“ kündigte er den Straßenendausbau an, nachdem nur noch drei Bauplätze vorhanden seien. (til)

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