Donnersbergkreis „Private“ oft Opfer dreister Firmen

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KIRCHHEIMBOLANDEN. Die Sache ist nicht neu: Irgendwo wird auf einer Freifläche über Nacht ein Container für Altkleider aufgestellt. Weder das Zeichen vom DRK noch das einer anderen Hilfsorganisation sind zu sehen, stattdessen ein Schild mit einer Telefonnummer, die man im Falle von Fragen und Beschwerden anrufen könne. Wer’s versucht, merkt aber schnell: Erreichbar ist unter dieser Nummer niemand.


Auch C. Kirsch aus dem Wohnpark Weierhof lebt seit einiger Zeit in unfreiwilliger Nachbarschaft zu einem solchen Container. Dieser steht auf einem noch unbebauten Grundstück Ecke Am Mühlknopf/Im See. „Zunächst stand da eine Kölner Telefonnummer, bei der sich aber nie jemand gemeldet hat“, erzählt sie. Doch eines Nachmittags sei dann eine Speditionsfirma angerückt, habe den Container geleert und ein anderes Schild aufgeklebt. Seither prangt daran eine Berliner Nummer. „Der Container wird einmal im Monat geleert“, erzählt die Weierhöferin, die den stählernen Koloss in der Nachbarschaft gerne wieder los würde. Das Grundstück, auf dem der Container steht, gehört den „Donnersberger Konzepten“, einer Immobilienfirma der Sparkasse Donnersberg. Dort erfuhr man erst durch die Nachfrage der RHEINPFALZ davon. „Wir können da nicht viel machen“, sagte Jürgen Pfeifer von den Konzepten. Schließlich sei der Container ja fremdes Eigentum. Auch die Verbandsgemeinde sei in diesem Fall nicht in der Pflicht, stellt Verbandsbürgermeister Axel Haas mit Bedauern klar. Man müsse da unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Flächen. Von öffentlichen Flächen – meist sind es Gehwege – wurden seit 2012 zehn Container durch den städtischen Bauhof entfernt, weiß der zuständige Sachbearbeiter im Rathaus, Tobias Diefenbach. Dabei versuche er immer zuerst, unter der auf dem Container stehenden Nummer jemanden zu erreichen. „Wir möchten natürlich die Verantwortlichen dazu auffordern, ihre Container abzuholen, das klappt aber nie“, ist seine Erfahrung. In manchen Fällen würden sich allerdings später irgendwelche Suchdienste per E-Mail melden und nach dem Verbleib ihrer Container fragen. „Denen sage ich dann, dass sie ihre Container gerne abholen können, wenn sie zuvor die Kosten bezahlen, die durch den Abtransport entstanden sind“, so Diefenbach. Das seien je nach Standort zwischen 300 und 400 Euro. Bisher hätte sich die Containerbesitzer daraufhin nie mehr gemeldet. „Offensichtlich sind die Container nicht so viel wert“, schätzt Diefenbach. Mittlerweile stünden auf dem Bauhof auf diese Weise so an die zehn Container. „Wir werden uns irgendwann überlegen müssen, was wir damit machen“, so Haas. Vielleicht hätte ja ein Schrotthändler Interesse daran. Deutlich schwieriger gestalte sich die Situation, wenn Container auf privatem Gelände stehen, erläutert der Verbandsbürgermeister. Ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Neustadt aus dem Jahr 2013 sorgt allerdings für eine rechtliche Orientierung auf diesem Gebiet. Das Gericht führt darin aus, dass auch für auf privatem Gelände abgestellte Container eine Sondernutzungsgenehmigung notwendig ist. Die Begründung: Zum Beladen des Containers und zu dessen Transport müssten ja öffentliche Straßen benutzt werden. „Für uns heißt das, wir können beispielsweise an einen illegal abgestellten Container ein Schloss anbringen. Dann kann niemand mehr Kleider einwerfen“, führt Haas aus. Das sei zwar nur ein Teilerfolg für die Privatleute, die diese Ungetüme ja möglichst schnell los werden wollten. Allerdings werde ein Container, der nicht befüllt wurde, sehr wahrscheinlich auch irgendwann abgeholt und nicht mehr an diesem Platz aufgestellt. „Mehr können wir da eigentlich nicht machen“, bedauert Haas. Denn schließlich müsse die Verwaltung bei ihrer Arbeit auf Steuergelder zurückgreifen und könne damit keine Privatinteressen vertreten. Den Container einfach auf den Bürgersteig oder die Straße zu stellen, um ihn loszuwerden, das könne er allerdings niemandem empfehlen. „So leid mir das tut, dann müssten wir als zuständige Behörde die Privatperson für die Kosten belangen“, so Haas. Einen Tipp für die Besitzer ungebetener Container hat Udo Groben aus der Verbandsgemeindeverwaltung aus seiner Erfahrung parat. „Eine betroffene Frau hat einmal einen Zettel an einen Container geheftet und der Firma ein Ultimatum gestellt“, erzählt er. Wenn der Container nicht bis in spätestens vier Woche weggeräumt sei, würde sie ihn entfernen lassen. Es hat gewirkt. Der Container wurde abgeholt. Und wie man es schaffen kann, jemanden von den Containerdiensten ans Telefon zu bekommen, hätte ein anderer genervter Bürger sich einfallen lassen, erzählt Groben. Er rief unter dem Vorwand an, dass er einen Stellplatz für einen Container anzubieten hätte. Prompt meldete sich der Containerdienst.

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