Donnersbergkreis Kein „Kümmerer“ mehr für Kupferschmelz

Die Orts- und die Verbandsgemeinde Winnweiler werden sich bis zum Jahresende aus der Rolle des „Kümmerers“ für den Industriepark Kupferschmelz im Ortsteil Hochstein zurückziehen. Ausschlaggebend seien rechtliche Gründe, teilte Bürgermeister Rudolf Jacob in der Sitzung des Winnweilerer Gemeinderates mit.

Aus der freiwillig übernommenen administrativen Verwaltung des ehemaligen Gienanth-Geländes, das 2008 herrenlos geworden war, könnte auf Dauer eine Haftung entstehen. Noch unklar ist, was aus den derzeit sieben Nutzern des Areals wird: Sie sind aufgefordert worden, die Objekte bis Ende 2014 zu verlassen; eine rechtliche Handhabe bestehe dafür jedoch nicht. Eine Nutzungsuntersagung könnte lediglich die Kreisverwaltung wegen fehlender baunutzungsrechtlicher Genehmigungen aussprechen. Zwar gibt es laut Jacob Kaufinteressenten für das Grundstück. Zuvor müssten aber weitergehende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Über den Sachstand hatte Jacob auf Antrag der SPD-Fraktion informiert. Nach der Einstellung der Gienanth-Produktion auf der Kupferschmelz im Jahr 2004 befand sich die Immobilie bis Ende 2008 in der Insolvenzverwaltung. Die Anlagen und Maschinen wurden in dieser Zeit versteigert und abtransportiert. Die Gebäude hat der Insolvenzverwalter teilweise an Firmen und Privatleute vermietet. Zum 1. April 2008 wurde dann die Immobilie aus der Insolvenzmasse heraus gelöst und an die Gienanth-Aktiengesellschaft zurückgegeben. Der letzte Vorstand der Aktiengesellschaft hat daraufhin notariell die Aufgabe des Eigentums erklärt – die Liegenschaft war damit herrenlos geworden. Dies habe bedeutet, so Jacob, dass das Land das Eigentum hätte annehmen können. Nachdem dieses abgelehnt hatte, hätte jede „natürliche und juristische Person“ Eigentümer werden können. Allerdings sei die Sparkasse Donnersberg noch als Grundpfandgläubiger mit einem Betrag von einer Million Euro im Grundbuch eingetragen, sagte Jacob. Damit die Liegenschaft genutzt werden konnte, hatten sich Orts- und Verbandsgemeinde dazu bereiterklärt, sich administrativ um das Gelände zu kümmern. Die ausgehandelten Mieten zahlen die Nutzer auf freiwilliger Basis auf ein Treuhandkonto. Davon werden die öffentlichen Lasten und sonstigen Zahlungen beglichen. Den Nutzern sei bewusst, dass es sich weder um ein Miet- noch um ein Pachtverhältnis handele, sagte Jacob. Die beiden Kommunen seien nie als Eigentümer aufgetreten und würden es auch weiterhin nicht tun. Nun hätten jedoch die Kreisverwaltung und die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt den Kommunen empfohlen, sich aus der Rolle des „Kümmerers“ zurück zu ziehen. Weiter sagte Jacob, nach neuesten Erkenntnissen gebe es mindestens zwei Kaufinteressenten, die das Gelände gewerblich nutzen wollten. Diese müssten jedoch für einen etwaigen Kauf Einigung mit der Sparkasse erzielen. Die Ortsgemeinde habe künftig nur noch bei bauplanungsrechtlichen Belangen mit dem Gelände zu tun. Für eine künftige gewerbliche Nutzung ist aber nach Jacobs Auffassung kein neues Bauplanungsrecht notwendig, da dieser Bereich bereits als Gewerbegebiet eingestuft ist. Zur Frage der Altlasten sagte der Ortschef, die Bodenbelastung sei geringer als einstmals befürchtet. Allerdings setze die Übernahme der Immobilie durch einen neuen Eigentümer voraus, dass dieser die Forderung der Fachbehörden für Boden- und Wasserschutz kennt. Dazu bedarf es noch ergänzender Untersuchungen. Vor rund fünf Jahren hatten Ortsgemeinde, SGD Süd und Kreisverwaltung Bodengutachten in Auftrag gegeben und dafür jeweils 10.000 Euro gezahlt. Der Anteil der Ortsgemeinde war aus dem Treuhandkonto finanziert worden. Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung fordert die SGD weitere Detailuntersuchungen und hat dafür Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter ist mit 18.726 Euro das Fachbüro, das bereits die Voruntersuchungen ausgeführt hat. Aus dem früheren Kontingent sind beim Kreis noch 4012 Euro vorhanden. Der verbleibende Betrag wird aus dem Treuhandkonto beglichen. Die SGD werde keine weiteren Mittel in dieses Verfahren stecken, so Jacob. Gleiches gelte für den Kreis, soweit noch Treuhandmittel vorhanden seien. Auf Anfrage von SPD-Fraktionsvorsitzendem Rudolf Franzmann, ob es sich noch immer um ein hochwassergefährdetes Gebiet handelt, sagte Jacob, dass dieser Einschätzung die Ortsgemeinde bei der SGD Süd widersprochen habe. Franzmann regte an, zweigleisig zu fahren, um Zeit zu sparen. Angedacht sei die Gründung einer Sanierungsgesellschaft, so Jacob. Ob dies erforderlich sei, würden die Bodenuntersuchungen zeigen. Die abschließende Prüfung werde auch Aufschluss darüber geben, ob ein Boden-Austausch notwendig ist oder ob eine Entsiegelung denkbar wäre. Einstimmig beschloss der Rat die Teilfinanzierung der Bodengutachten aus dem Treuhandkonto. (mwl)

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