Donnersbergkreis In der Warteschleife

Die Eigentümer, die ihre Häuser sanieren möchten, müssen weiterhin auf Zuschussmöglichkeiten und Steuererleichterungen warten.
Die Eigentümer, die ihre Häuser sanieren möchten, müssen weiterhin auf Zuschussmöglichkeiten und Steuererleichterungen warten.

Mit dem Projekt legt die Gemeinde Bereiche im Ortskern fest, in denen betroffenen Hauseigentümern unter anderem neue Zuschussmöglichkeiten offen stehen. Eigentlich wollte die Gemeinde schon längst die Satzung für das Sanierungsgebiet beschlossen haben, doch ein Personalwechsel bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhinderte das nun – wieder einmal. „Wir werden wohl zum dritten Mal das Projekt einem Mitarbeiter der ADD vorstellen müssen“, begründete Bürgermeister Rudolf Jacob (CDU), warum der Starttermin erneut aufgeschoben werden muss. Seit zwei Jahren laufe die Planung, erklärte Jacob auf Nachfrage. Bereits im Januar 2018 habe man die notwendigen Schritte in Sachen Bürgerbeteiligung gemacht. „Wir waren davon ausgegangen, dass wir im Herbst 2018 die Satzung beschließen können.“ Doch mehrere Personalwechsel bei der ADD verhinderten das. Nun werde es wohl Herbst 2019. Die Crux an der Sache: Die Gemeinde kann erst einen Beschluss fassen, wenn der Zuwendungsbescheid und die Zustimmung der ADD erteilt wurden. Eine vorbehaltlich der Zustimmung der ADD gefasste Entscheidung der Gemeinde sei nicht möglich, sagte Jacob. Natürlich habe er Verständnis, wenn sich jemand beruflich verändere. Für die Gemeinde aber sei die Situation „unbefriedigend“, zumal sich der neue Mitarbeiter erst in das rund 100-seitige Werk einarbeiten müsse. Jacob hofft, dass bei der ADD bald eine Entscheidung fallen wird und der Rat nach der Sommerpause eine Entscheidung herbeiführen kann. Im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung hat der Gemeinderat bei einer Gegenstimme von Karl Folz (FDP) eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Laut Jacob sichert sich die Gemeinde damit das Recht, eventuell Verkäufe zu verhindern, die den Zielen im Sanierungsgebiet zuwider laufen würden. Folz befürchtete, dass die Gemeinde durch das Vorkaufsrecht Kosten durch Käufe von Gebäuden oder Grundstücken haben könnte, die den Haushalt belasten. Kosten, so Jacob, entstünden aber erst dann, wenn die Gemeinde wirklich ihr Vorkaufsrecht ausüben würde. Hierüber müsste aber vorab der Gemeinderat entscheiden.

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