Donnersbergkreis Gespräche laufen

Fest steht, dass das Land die Entwicklung des Geländes mit 90 Prozent fördern will. Das gilt für die zuwendungsfähigen Kosten, nach Abzug der zu erwartenden Einnahmen. Die Landesregierung hat die Entwicklung des Geländes in einem Schreiben an die Stadt im April als ein stadtentwicklungspolitisch bedeutsames Areal eingestuft. Das frühere Pfaff-Gelände wird in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen. Das bedeutet, dass die Stadt für das Jahr 2014 einen Förderantrag stellen kann. Die Tatsache, dass es bisher keine detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung für die Entwicklung des Geländes gibt, sieht Oberbürgermeister Klaus Weichel als Grund dafür, dass es über eine grundsätzliche Förderzusage des Landes hinaus derzeit keinen formellen Förderbescheid geben kann. „Erst wenn die Gesamtkosten, die zuwendungsfähigen Gesamtkosten, die sonstigen Kosten und die Einnahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme hinreichend konkretisiert sind“, so erläutert der Stadtentwicklungsdezernent, „kann die voraussichtliche Höhe der Zuwendungen des Landes einschließlich der Bundesfinanzhilfen beziffert werden.“ Für Oberbürgermeister Weichel ist das auch der Grund dafür, dass es derzeit keine realistische Aussage darüber geben könne, ob die Förderhöhe des Landes nach oben begrenzt sei oder nicht. Die Kosten- und Finanzierungsplanung ist Teil der laufenden vorbereitenden Untersuchungen, die der Stadtrat im Jahr 2009 für das ehemalige Pfaff-Gelände eingeleitet hat. Die Kosten für die Entwicklung des Geländes können nach den Worten des Rathauschefs derzeit nur grob auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag beziffert werden. „Dass die Kostenkalkulation von einer Vielzahl von derzeit noch nicht eindeutig zu quantifizierenden Faktoren abhängt, ist angesichts der Komplexität der Aufgabenstellung und der spezifischen Situation der Untergrundbelastung sicher nachvollziehbar“, begründet Weichel die derzeit unklare Kostensituation. Ein wesentlicher kostenbestimmender Faktor ist die Frage, wie auf dem Gelände mit der Bodenbelastung umgegangen wird. Konkret geht es um die Frage nach dem Grad der Sanierung, der sich aus der jeweiligen Teilnutzung des 20 Hektar großen Geländes an der Königstraße ergibt. Offen ist nach Aussage des Oberbürgermeisters nach wie vor die Frage der Grundwassersanierung, das heißt die Übernahme der laufenden Betriebskosten über Jahre. Das Gelände, das nach dem Umzug des Nähmaschinenherstellers Pfaff ins Industriegebiet Nord brach liegt und seitdem von Feuer, Vandalismus und Einbruch heimgesucht wurde, ist aufgrund der industriellen Nutzung über mehr als hundert Jahre kontaminiert. Pfaff wurde zwischen 1901 und 1906 hierhin verlegt. Einer Festlegung bedarf noch, wie das Gelände, auf dem derzeit Insolvenzverwalter Paul Wieschemann die Hand drauf hat, in das Eigentum der Stadt übergehen soll. Es ist die Voraussetzung dafür, dass das Land die Entwicklung des Geländes überhaupt finanziell fördert. „Es gibt eine Reihe von gemeinsamen Überlegungen“, schildert der Oberbürgermeister die Situation, „wie der Grundstücksübergang unter Wahrung beiderseitigen Interessenslagen und unter Ausschluss von größtmöglichen Haftungsrisiken für die Stadt bewerkstelligt werden kann.“ Die Gespräche mit dem Insolvenzverwalter seien noch nicht abgeschlossen. Ein Punkt, der auch noch geklärt werden muss: Wie wird die private Pfaff-Campus-Projekt GmbH & Co. KG dafür entschädigt, dass sie bei der Entwicklung des Geländes nicht zum Zuge kommen wird, nachdem der Landesrechnungshof der privaten Lösung einen Strich durch die Rechnung gemacht hat? Sie hat eine Option auf den Erwerb des Geländes mit Insolvenzverwalter Wieschemann vereinbart. „Zu diesem Aspekt kann derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden. Es gibt auch hier Gespräche“, so gibt der Oberbürgermeister den Verhandlungsstand mit der privaten Gesellschaft wieder, „wie die derzeitige Zugriffsmöglichkeit der Pfaff-Campus-Projekt GmbH & Co. KG in eine für die Förderauflagen unschädliche und für die Stadt günstige Zugriffssituation auf das Areal verändert werden kann.“ Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang die rechtliche Bewertung der Bauanträge, die die private Gesellschaft für Teile der Liegenschaft, konkret an der Herzog-von-Weimar-Straße und an der Pfaffstraße, bei der Stadt gestellt hat. Die Bauanträge zielen auf Wohnungsbau ab. Die Geländeteile sind gar nicht oder wenig kontaminiert. Zeit braucht auch noch die Gründung einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft für das frühere Pfaff-Gelände. „Die Struktur und die Gesellschaftsform der kommunalen Projektentwicklungsgesellschaft werden derzeit entwickelt. Hierzu bedarf es einer Reihe von Abstimmungen, unter anderem zur Klärung einer Vielzahl von rechtlichen, finanz- und fördertechnischen Fragestellungen“, erläutert der Oberbürgermeister.

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