Donnersbergkreis Ein immer wiederkehrender Beitrag

Seit Helmut Hyner im Rockenhausener VG-Rat sitzt – seit 2009 –, läuft das Spiel normalerweise so: Einige Wochen vor der Sitzung reicht der FWG-Mann seinen ersten Antrag ein. Bis zum Termin kommen meistens weitere dazu. Was natürlich sein gutes Recht, aber auch ein (nicht der einzige) Grund dafür ist, dass die Zusammenkünfte inzwischen beträchtliche zeitliche Ausmaße angenommen haben. Weshalb – was ebenso legitim ist – Verwaltung und/oder Ratsmehrheit immer mal wieder Anträge Hyners aus verschiedenen Gründen abgeblockt haben. Umso erstaunlicher, was sich jüngst ereignet hat: Bürgermeister Cullmann hat einen Antrag der FWG zugelassen, obwohl ihn die Kommunalaufsicht im Vorfeld beanstandet hatte – Hyner wollte aber plötzlich nicht mehr, dass darüber beraten wird. Was war denn da los?

Hintergrund ist die Regelung, wonach ein Beschluss des VG-Rates frühestens nach sechs Monaten revidiert werden kann. Was bedeutet, dass es auch denn erst möglich ist, einen abgelehnten Antrag erneut auf die Tagesordnung zu bringen. Thema nun waren – nicht zum ersten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum letzten Mal – die 2013 eingeführten wiederkehrenden Beiträge für Wasser und Abwasser. Hyner ist bekanntermaßen ein entschiedener Gegner des neuen Systems – zumindest in der jetzigen Form. Was ihm bei den Kommunalwahlen im vorigen Jahr einen Zuwachs um drei auf vier Sitze im VG-Rat beschert hat. Für ihn Ansporn und nach eigener Aussage Verpflichtung, an der Sache dran zu bleiben. Daher hatte die FWG bereits in der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im vergangenen Juli (vergeblich) die Rückkehr zur alten Regelung beantragt. Im Dezember war die Fraktion dann mit dem Versuch gescheitert, das Verhältnis von verbrauchsabhängigen Wasser- und Abwassergebühren zu wiederkehrenden Beiträgen von 80:20 auf 99:1 zu ändern – um der neuen Abrechnungsart so wenig wie möglich Gewicht zu geben. Noch nicht einmal zwei Monate später haben die freien Wähler im Vorfeld der jüngsten Sitzung nun gefordert, „hinsichtlich der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserversorgung zum 1.8.2015 den Rechtszustand wieder herzustellen, der zuletzt im Jahr 2012 Grundlage für die Erhebung von Gebühren war. Die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages findet ausdrücklich nicht statt.“ Cullmann hat daraufhin eingangs der Sitzung mitgeteilt, die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung habe den Antrag für unzulässig erklärt – wenn auch anders formuliert, so habe dieser doch das gleiche Thema zum Inhalt, das erst im Dezember im Rat diskutiert worden war. Dennoch, so Cullmann zur Verwunderung der Zuhörer, werde er die Sache auf der Tagesordnung lassen. Als mehr als zwei Stunden später „Punkt 5 – Antrag der FWG-Fraktion“ an der Reihe war, erteilte Cullmann Hyner zur Begründung seines Antrags das Wort – stattdessen hat dieser aber eingeräumt, „dass wir selbst wissen, dass der Antrag und die Aufsplittung in einmal komplett zurück und einmal in eine prozentuale Änderung keine selbstständigen Anträge sind“. Man habe das „schlitzohrig“ versucht und Cullmann sei „so freundlich gewesen“, dies durchgehen zu lassen – die FWG werde aber „selbstverständlich diese Klarstellung akzeptieren und den Antrag zurückziehen – weil die Kommunalaufsicht Recht hat.“ Er bitte lediglich darum, „dass wir uns darüber einig sind, dass die letzte Sitzung am 17. Dezember in Bayerfeld-Steckweiler das maßgebliche Datum ist, von dem ich meine sechs Monate berechne“. Genau das war jedoch der Grund, warum Cullmann die Sache nicht so schnell auf sich beruhen lassen wollte: Wäre der Antrag jetzt behandelt worden, käme das Thema frühestens im August wieder aufs Tapet. Zumal sich der VG-Chef an diesem Abend sicher sein konnte, dass die FWG mit ihrem Antrag scheitern würde. Sind alle Ratsmitglieder anwesend, hat die SPD-FDP-Koalition eine 15:13-Mehrheit – sollten also in einer Sitzung mehrere Vertreter von SPD oder FDP fehlen, hätten CDU, FWG, Grüne und der fraktionslose Hubert Prügel durchaus die Möglichkeit, die wiederkehrenden Beiträge zu kippen. Wobei die Koalition das dann in der folgenden Sitzung vermutlich wieder rückgängig machen würde ... Cullmann jedenfalls erwiderte: „Dann reden wir doch jetzt über den Inhalt des Antrags. Ich glaube, wir tun uns leichter damit, wenn Sie die Argumente jetzt noch mal vortragen, als wenn wir den Antrag wieder runternehmen.“ Hyners Entgegnung: „Herr Cullmann, seien Sie mir bitte nicht böse: Ich verstehe jetzt nicht, warum Sie das so machen. Wir wollen ja auch nicht mit dem Kopf durch die Wand.“ Er gestehe ein, die FWG habe sich „klammheimlich gefreut, wir können Sie regelmäßig innerhalb eines Jahres mit zwei verschiedenen Anträgen immer wieder beschäftigen – wir müssen aber ehrlich sein, wir können diese Anträge nicht nach Quotelung und nach komplett zurück aufteilen.“ Da er in der Vergangenheit immer für sich reklamiert habe, er wolle „nicht mehr als Gesetz und Recht“, müsse er nun auch konsequent sein und den Antrag zurückziehen. Cullmann – sicher ist sicher – fragte erneut nach: „Sie ziehen also den Antrag komplett zurück?“ Hyners Antwort: „Jawoll – und am 18. Juni 2015, ordentlich nach sechs Monaten, komme ich wieder.“ Was Cullmann zur Frage nach der „Sinnhaftigkeit“ dieser Vorgehensweise führte: „Mal angenommen, es sind in einer Sitzung zehn Leute krank und Sie bekommen den Antrag durch, dass wir keine wiederkehrenden Beiträge mehr haben. Einen Monat später stellt die SPD-Fraktion den Antrag, dass wir sie wieder einführen. “ Er könne sogar nachvollziehen, so der Bürgermeister weiter, dass Hyner nach der Wahl noch mal prüfen lassen wollte, ob weiterhin eine Mehrheit für das neue System vorhanden ist. „Aber ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dass wir dieses Thema nun im Halbjahresrhythmus immer wieder hochkochen.“ Letzte Runde – Hyner ist wieder am Zug: Er habe mit dem Thema wiederkehrende Beiträge nun mal bei den Wahlen im Vorjahr aus einem Sitz vier gemacht – „die Leute, die uns gewählt haben, wollen erkennen, dass das keine Eintagsfliege war“. Man habe ihnen versprochen, „dieses Thema die gesamte Legislaturperiode immer wieder auf den Tisch zu legen, bis es sich verändert.“ Wobei sich seine Fraktion inzwischen auch einer Kompromisslösung, „die in die Richtung geht, die wir wollen, nicht verweigern würde“. Solange das nicht passiert, wird wohl alle sechs Monate bei der Verwaltung ein Antrag der FWG zum Thema wiederkehrende Beiträge eingereicht – sozusagen als immer wiederkehrender Beitrag. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der geschilderte Dialog ist kein närrischer Beitrag der RHEINPFALZ zum Fasnachtswochenende – der hat wirklich so stattgefunden ...

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