Donnersbergkreis Angeklagter räumt Fahrlässigkeit ein

«ROCKENHAUSEN.» Das Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung, das am Amtsgericht Rockenhausen verhandelt wurde, war von Beginn an eine klare Sache. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe bereits bei seiner Befragung ein und entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Geschädigten und dessen Familie mehrfach. Trotzdem brachte ihm sein Vorgehen eine Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je 40 Euro ein. Das Gericht entsprach am Montag damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Was war passiert: Anfang August dieses Jahres hatte der Angeklagte versucht, mit einem Brenngerät in seiner Hofeinfahrt unliebsamen Bewuchs abzubrennen. Dabei entzündete er die Thuja-Hecke des Nachbarn. Das Feuer griff auf die Garage und das Wohngebäude des Nachbarn über, zehn Fenster wurden unter anderem beschädigt. Zwar hatte der Mann versucht, das Feuer mit dem Gartenschlauch selbst zu löschen, auch sofort die Feuerwehr alarmiert, das Übergreifen der Flammen auf das Gebäude konnte er jedoch nicht verhindern. Der entstandene Schaden wurde vom betroffenen Nachbarn während dessen Zeugenaussage mit 77.000 Euro beziffert. Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war, zeigte sich geständig und gab nach der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt die Vorwürfe direkt zu. Das habe er auch bereits bei seiner ersten Vernehmung getan, hieß es bei der Verlesung der Anklage. Der Staatsanwalt hob hervor, dass angesichts der großen Trockenheit im August der Mann sich hätte darüber im Klaren sein müssen, dass eine enorme Gefahr von seinem Handeln ausging. Auf die Frage der Richterin, ob er sich äußern wolle, sagt der Beklagte: „Ich habe nichts zu verbergen. Es tut mir leid, ich wollte die Hecke nicht anzünden, mein Ziel war es, den Hof sauber zu machen.“ Die Flammen seien „wie eine Zündschnur auf die Hecke“ übergesprungen. Bis die Feuerwehr eingetroffen sei, seien etwa zehn Minuten vergangen. Den Schaden habe er bereits seiner Versicherung gemeldet. Bei der Zeugenvernehmung des Geschädigten ging es der Richterin eigentlich nur noch um die Feststellung der Schäden. 77.000 Euro betrügen diese laut den Kostenschätzungen, 62.000 Euro habe er als Schadensersatzleistungen bereits erhalten, wobei er davon ausgehe, dass weitere 25.000 Euro für Schäden aufgebracht werden müssten. „Es wurde mir nur die Sanierung von zwei Hauswänden zugestanden, das kann man aber so ja nicht lassen“, erläuterte der Geschädigte unter anderem, welches Schadensausmaß das vom Beklagten verursachte Feuer hatte. „Sie haben durch ihr fahrlässiges Handeln einen erheblichen Schaden verursacht. Zwar haben Sie die Tat eingeräumt, dennoch war es eine schlechte Entscheidung, zu dieser Jahreszeit mit einem Flammgerät zu hantieren“, sagte der Staatsanwalt. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist, forderte der Staatsanwalt 90 Tagessätze zu 40 Euro als Strafe. Dies sei angemessen und liege unter der Grenze dessen, was zu einem Eintrag in einem Führungszeugnis führen würde. Das Gericht entsprach nach kurzer Beratung dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete noch im Gerichtssaal darauf, Berufung einzulegen. „Ich möchte mich noch Mal entschuldigen und werde nie wieder ein Abflammgerät in die Hand nehmen“, sagte er.

x