Wachenheim
Warum im Mai die Regenbogenflagge gehisst wird
In vielen Staaten auf der Welt ist es noch immer gesetzlich verboten, lesbisch, schwul, bi-, trans- oder intersexuell zu sein. In einigen Ländern droht jenen Menschen sogar die Todesstrafe. Lange wurde Homosexualität obendrein weltweit als Krankheit betrachtet. Das änderte sich am 17. Mai 1990, als gleichgeschlechtliche Sexualität aus dem Diagnose-Katalog der Weltgesundheitsorganisation gestrichen wurde. Daran erinnert seit 2005 der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. 2021 rief das Europäische Parlament die EU als Raum aus, in dem LGBTIQ-Menschen frei und sicher leben können. Das Q steht für queer sowie fragend (Englisch questioning). Doch was hat all das mit Wachenheim zu tun?
Die Grünen forderten im Stadtrat, die Stadt solle sich zu den entsprechenden EU-Werten bekennen und das mit dem Hissen der Regenbogenflagge – dem Symbol der LGBTIQ-Gemeinschaft – am Rathaus am 17. Mai unterstreichen.
Grenzt die Flagge aus?
Eigentlich lehne er es ab, Selbstverständliches zu beschließen, sagte Marcus Scholz (CDU) und wünschte sich von den Grünen-Vertretern „mal einen Antrag, der uns in Wachenheim noch weiter voranbringt“. Gegen das Hissen der Regenbogenfahne habe er natürlich nichts, ihn störten aber Beschlüsse, die andere umsetzen und bezahlen sollen. Deshalb werde er die Fahne an jenem Tag um 6 Uhr selbst hissen, kündigte der Christdemokrat an – und gewann Grünen-Sprecher Nils Rosenberger die Zusage ab, die Fahne zu beschaffen.
CDU-Fraktionschef Rüdiger Göbel wollte Scholz unterstützen. Denn: „Wir heißen alle Menschen in Wachenheim willkommen“, erklärte er. Der 17. Mai sei zudem ein besonderes Datum, da der Tennis-Club an diesem Tag ein rundes Jubiläum feiere.
Arnold Nagel (FWG) hatte mit dem Antrag der Grünen hingegen ein Problem. Nicht, weil er etwas gegen LGBTIQ-Personen habe – das betonte er ausdrücklich –, sondern weil der Antrag suggeriere, dass es in Wachenheim eine Gruppe von Menschen gebe, „die sich hier nicht frei entfalten kann und diskriminiert wird und für die wir an diesem Tag diese Flagge hissen“. Im Umkehrschluss grenze die Regenbogenflagge sogar andere Menschen aus. Es bedürfe in diesem Fall auch keiner Bekenntnisse oder Vorschläge von EU-Institutionen, da im deutschen Grundgesetz schon alles enthalten sei, sagte Nagel. In Artikel 1 etwa stehe: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Weiter verwies er auf Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das gelte für alle Menschen und reiche folglich über den Grünen-Antrag hinaus. „Das ist unsere Richtschnur, da wird keiner benachteiligt“, stellte Nagel klar. Sinnvoller sei es daher, jedes Jahr an dem Datum die Flagge zu hissen, an dem das Grundgesetz in Kraft getreten war.
„Offene Stadtgesellschaft“
Dazu merkte Stadtbürgermeister Torsten Bechtel (CDU) an, es gebe seit August 2022 in der Beflaggungsordnung des Landes tatsächlich eine Vorgabe der Staatskanzlei, dass eine Beflaggung mit der Regenbogenflagge an diesem Tag möglich ist. Im Rathaus gebe es Mitarbeiter, die „sehr vieles davon abdecken“ und von denen niemand benachteiligt werde. „Dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Ich habe außerdem den Eindruck, dass wir in Wachenheim eine sehr offene Stadtgesellschaft sind“, hob er hervor. Das zeigten auch die unterdurchschnittlichen Wahlergebnisse von Parteien, die „nicht immer auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“.
Am Ende votierte der Rat einstimmig für den Antrag, wobei sich fünf Mitglieder der Stimme enthielten.