Bad Dürkheim Hitler-Glocke: Unterlassungsantrag gegen Herxheimer Bürgermeister

Georg Welker während seines Auftritts in der ARD-Sendung „Kontraste“.  Foto: Alfter
Georg Welker während seines Auftritts in der ARD-Sendung »Kontraste«.

Die Diskussion um die sogenannte Hitler-Glocke von Herxheim am Berg beschäftigt am Dienstag, 6. Februar, das Amtsgericht Bad Dürkheim in einem Eilverfahren. Ein 61-jähriger Bürger jüdischen Glaubens aus dem Saarland will dort eine einstweilige Verfügung erreichen und hat gegen den Herxheimer Ortsbürgermeister Georg Welker einen Antrag auf Unterlassung gestellt, weswegen es nun zu einer mündlichen Verhandlung kommt.

Anlass ist Aussage Welkers in ARD-Magazin



Anlass für den Antrag auf Unterlassung sind die Äußerungen des 71-Jährigen im ARD-Magazin Kontraste vom 18. Januar, über die auch die RHEINPFALZ berichtet hat. Konkret richtet sich der Vorwurf gegen die damals getätigte Aussage Welkers, er höre im Klang der Glocke mit dem Hakenkreuz und der Inschrift „Alles fürs Vaterland – Adolf Hitler“ die Stimmen der Opfer. „Das waren auch deutsche Bürger, nicht nur die jüdischen“, hatte Welker dort gesagt. Der KIäger sagt, dass damit den Juden abgesprochen werde, damals deutsche Bürger gewesen zu sein. Welker selektiere hier auf unerträgliche Weise, so der Mann, der im Saarland lebt und nach eigenen Worten Nachfahre KZ-Überlebender ist.

Antragssteller fühlt sich als Jude betroffen



Der Bürgermeister überschreite die Grenzen freier Meinungsäußerung und betreibe Judenverspottung und Relativierung der NS-Verbrechen. Als Jude fühle er sich schwer und konkret betroffen, so der 61-Jährige. Welkers Vorhaben, die Glocke weiter zu läuten, richte sich gegen die Menschenwürde der Nachfahren von KZ-Insassen.

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