Kreis Bad Duerkheim Jedes Kind kostet 4233 Euro

In die sieben Kindergärten der Verbandsgemeinde Freinsheim gehen derzeit 303 Kinder.
In die sieben Kindergärten der Verbandsgemeinde Freinsheim gehen derzeit 303 Kinder.

4,13 Millionen Euro umfasst der Haushalt der Verbandsgemeinde Freinsheim im Bereich Kindertagesstätten. Größter Ausgabenposten sind mit 3,36 Millionen die Personalkosten. Der Kindertagesstättenausschuss empfahl in seiner Sitzung am Montag einstimmig dessen Annahme.

In die sieben Kindergärten der Verbandsgemeinde gehen derzeit 303 Kinder, jedes Kind kostet die Verbandsgemeinde 2018 als Träger nach vorläufiger Schätzung 4233 Euro. Für Anschaffungen, haushaltstechnisch Sonderbedarf genannt, sind nächstes Jahr gut 85.000 Euro eingeplant. Darin enthalten sind beispielsweise 15.000 Euro für eine neue, Kita-spezifische Software. In der Kita „An der Bach“ in Freinsheim soll für 19.000 Euro das Bad im Obergeschoss saniert werden, die Kita in Kallstadt bekommt für 5900 Euro neue Gruppenmöbel. In Erpolzheim muss die Sandkasteneinfassung für 6000 Euro erneuert werden und in Bobenheim am Berg wird für 3600 Euro das Parkett frisch versiegelt. Ein Ausschussmitglied warf im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kinderfahrzeugen für die Kita Kallstadt für 900 Euro die Frage auf, was zur Grundausstattung einer Einrichtung zu zählen sei. In Freinsheim seien diese Kinderfahrzeuge vom Förderverein gespendet worden. Ausschussvorsitzende Elke Schanzenbächer versprach, künftig über die Spendenannahmen im VG-Rat ein Auge darauf zu haben und das Thema dann zur Sprache zu bringen. 2020/21 soll die Novelle des Kindertagesstättengesetzes von 1991 greifen. Sie sieht einen Rechtsanspruch auf durchgängig sieben Stunden Betreuung inklusive Mittagessen vor, die Möglichkeit des Teilzeitangebotes an Vor- und Nachmittag wird abgeschafft. Bei der Bedarfsplanung (Abfrage der Elternbedarfe, Festlegung der Betreuungszeiten) soll dann lediglich eine Fehlplanung von maximal acht Prozent zulässig sein, eine größere Abweichung führt zu einer rückwirkenden Kürzung der Landeszuschüsse. Das Land erstattet nur Kosten für tatsächlich belegte Plätze, während Träger und Jugendamt nach geplanten/vorgehaltenen Plätzen disponieren und finanzieren müssen. Die Auswirkungen in der Praxis sahen Kita-Koordinatorin Christel Harsch und Fachbereichsleiterin Beate Raab in einer Personalverdichtung in der Mittagszeit mit eventuell notwendigem Schichtdienst. Die Raumkapazitäten werden vermutlich nicht ausreichen und für jede Kita muss eine neue Betriebserlaubnis erstellt werden. Unklar ist auch die Personalberechnung für einen Betreuungsbedarf, der über sieben Stunden hinausgeht. Man werde sich zeitnah damit befassen müssen, was das für die einzelnen Kitas bedeute, forderte ein Ausschussmitglied, außerdem müsse möglichst schnell auch Geld für eventuell erforderliche Baumaßnahmen in den Haushalt eingestellt werden. Letzteres fand Schanzenbächer zum gegenwärtigen Zeitpunkt „sehr schwierig“, weil es überhaupt noch keine Eckdaten gebe. Sie werde das Thema aber im Haupt- und Finanzausschuss vortragen. Mit den Elternausschüssen in den jeweiligen Einrichtungen soll beraten werden, ob die gegenwärtig Regelung mit 24 Schließtagen beibehalten wird.

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