Rheinland-Pfalz Was man über das Tanzverbot an Ostern wissen muss
Grundsätzlich gilt: In jedem Bundesland gibt es ein Tanzverbot zu bestimmten Feiertagen, aber es fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. In Rheinland-Pfalz darf gemäß des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, nicht getanzt werden, soll heißen, es dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Damit hat Rheinland-Pfalz eine relativ strenge gesetzliche Regelung im Vergleich zu anderen Bundesländern. Besonders tanzwütige Partygänger könnten zum Beispiel auf Berlin ausweichen, hier gilt das Tanzverbot nur für den Karfreitag.