Rheinland-Pfalz Was man über das Tanzverbot an Ostern wissen muss

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Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an Karfreitag tabu.

Ab wann gilt das Tanzverbot an Ostern? Wie ist es auf gesetzlicher Ebene geregelt? Wo liegen seine Ursprünge? Und gibt es überhaupt ein Tanzverbot in Rheinland-Pfalz?

Grundsätzlich gilt: In jedem Bundesland gibt es ein Tanzverbot zu bestimmten Feiertagen, aber es fällt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus. In Rheinland-Pfalz darf gemäß des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, nicht getanzt werden, soll heißen, es dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Damit hat Rheinland-Pfalz eine relativ strenge gesetzliche Regelung im Vergleich zu anderen Bundesländern. Besonders tanzwütige Partygänger könnten zum Beispiel auf Berlin ausweichen, hier gilt das Tanzverbot nur für den Karfreitag.

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